Bonn. Nach den verheerenden Hochwasserlagen leistet die Aktion Mensch Soforthilfe mit bis zu 20.000 Euro sowie Investitionsförderungen bis zu 300.000 Euro.
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie für Kinder und Jugendliche können ab dem 6. August 2021 Gelder beantragen, teilt die Aktion Mensch zum Start der Unterstützungsaktion mit.
Um nach der Hochwasser-Katastrophe in jenen Einrichtungen gezielt zu helfen, stellt die Aktion Mensch jetzt insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung. „Sie dienen der schnellen Beseitigung von Schäden an Immobilien, Inventar und Fahrzeugen, stehen aber auch für psychologische Hilfsangebote zur Verfügung“, so die Aktion Mensch. Freie gemeinnützige Organisationen, die unmittelbar von dem Hochwasser im Juli betroffen sind, sollten so schnell und unbürokratisch unterstützt werden.
„Die Flutkatastrophe hat in den betroffenen Gebieten immense Schäden und Zerstörungen verursacht. Das gilt auch für viele Einrichtungen und Angebote für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche. Es ist uns ein Herzensanliegen, ihnen mit der Fluthilfe unbürokratische Unterstützung zu bieten, damit sie ihre wichtige Arbeit schnellstmöglich wieder aufnehmen können“, so Armin v. Buttlar, Vorstand der Aktion Mensch.
Um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Organisationen vor Ort gerecht zu werden, beinhaltet die Fluthilfe dabei zum einen eine Soforthilfe zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit – zum Beispiel für Reinigungskosten, Reparaturen oder die Anschaffung von Inventar. Aber auch Kosten für die psychologische Unterstützung können mit einer Gesamtsumme von bis zu 20.000 Euro gefördert werden.
Für größere Schäden steht eine Investitionsförderung mit einer Fördersumme von bis zu 300.000 Euro zur Verfügung. Sie soll unter anderem für die Wiederherstellung beschädigter Gebäude, neues Inventar oder die Beschaffung, Reparatur- und Umbaukosten von Fahrzeugen eingesetzt werden.
Alle Informationen dazu finden Sie unter www.aktion-mensch.de/fluthilfe.