Wülfrath. Ab jetzt gilt in der evangelischen Kirchengemeinde Düssel die „3G-Regel“, darauf weist die Gemeindeverwaltung hin.
Um an Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen teilnehmen zu können, müsse nun jeder vor Beginn nachweisen, entweder geimpft, genesen oder getestet zu sein. „Schüler bilden davon eine Ausnahme“, so die Gemeinde. „Sie gelten als getestet.“
Ein Negativnachweis mittels Bürgertest sei ausreichend, mit einer Besonderheit: „Möchte man singen, muss es ein PCR-Test sein“, so die Gemeindeverwaltung.
Eine Anmeldepflicht zur Rückverfolgung besteht nun allerdings nicht mehr. Abstandsregeln und Maskenpflicht bis zum Platz gelten fort.
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