Mettmann. Für die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, sucht die Stadtverwaltung Ersatz-Wahlhelfer, die bei einem Ausfall einspringen können.
Es kann immer mal passieren, dass fest geplante und verpflichtete Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer kurzfristig ausfallen. Hierfür benötigt die Stadt dann ganz schnell Ersatz. „Wir würden in so einem Fall gegen 7.30 Uhr bei Ihnen anrufen, um Sie zu einem bestimmten Wahllokal in Mettmann zu bestellen. Sie sollten also möglichst flexibel und im günstigsten Fall auch motorisiert sein“, sagt Wahlleiterin Andrea Kotthaus.
Für die Bereitschaft, kurzfristig bei der Durchführung der Bundestagswahl zu helfen, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von zehn Euro gezahlt. Wahlleiterin Kotthaus: „Sollten sie tatsächlich zum Einsatz kommen, erhalten Sie selbstverständlich das Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro.“
Wer sich für diese Aufgabe zur Verfügung stellt, sollte eine Mail an wahlhelfer@mettmann.de senden, seinen vollständigen Namen und eine Telefonnummer angeben, unter der er ständig erreichbar ist. Für telefonische Rückfragen stehen Beatrix Gößl unter 02104 980-138 und Andrea Kotthaus 02104 980-130 gerne zur Verfügung.