Wuppertal. Die Wuppertaler Bühnen wenden ab Freitag, 1. Oktober, die von der Stadt Wuppertal beschlossene 2G-Regelung für Besucherinnen und Besucher ihrer Vorstellungen an.
Der Hauptausschuss der Stadt Wuppertal hat am Mittwoch die Einführung einer 2G-Regelung für den Besuch von Kulturveranstaltungen beschlossen. Die Wuppertaler Bühnen werden diese Regelung nach Rücksprache mit der Stadt ab 1. Oktober für ihre Veranstaltungen anwenden.
Nach der 2G-Regel haben vollständig geimpfte Personen sowie Besucher, die an Corona erkrankt waren und inzwischen genesen sind, Zutritt zu Vorstellungen und Konzerten von Oper, Schauspiel und Sinfonieorchester. Die entsprechenden Nachweise müssen beim Einlass vorgezeigt werden. Ein negatives Testergebnis reicht ab Oktober nicht mehr.
Von dieser Regelung ausgenommen sind aktuell alle Besucher unter 18 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen können.
„Für Personen, die ihre Tickets vor dem Inkrafttreten dieser Regelung erworben haben und keinen 2G-Nachweis erbringen können, besteht die Möglichkeit, diese Karten zurückzugeben“, heißt es. Hierzu gebe es Informationen bei der Kultur-Karte unter der Rufnummer 0202 563 7666. Dort gibt es auch Tickets und Informationen zu den Veranstaltungen von Oper, Schauspiel und Sinfonieorchester
Für das Familienkonzert „Jack und die Bohnenranke“ am Sonntag, 26. September, gilt diese Regelung noch nicht, hier erhalten auch negativ getestete Personen Zutritt.
Die Maßnahmen, die die Wuppertaler Bühnen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus ergreifen, sind zu finden unter wuppertaler-buehnen.de/corona.