Ein Gullydeckel auf einer Straße. Foto: pixabay
Ein Gullydeckel auf einer Straße. Foto: pixabay

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Der Bund der Steuerzahler NRW ruft Bürger auf, Widerspruch gegen ihre Abwassergebührenbescheide 2021 einzulegen. Er hält die Zinssätze, die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, für zu hoch und unterstützt einen Musterprozess vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Auch Kommunen im Kreis Mettmann listet der BdSt NRW auf. 


Gegen überhöhte Abwassergebühren wegen zu hoher Zinssätze bei der Kalkulation der Gebühren führt ein Mitglied des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) einen Prozess, der inzwischen in zweiter Instanz beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig ist. Das teilt der Bund der Steuerzahler mit.

„Wir halten den Zinssatz, den die beklagte Stadt Oer-Erkenschwick ihrer Gebührenberechnung zugrunde legt, ebenfalls für zu hoch und unterstützen dieses Verfahren als Musterprozess für alle Gebührenzahler“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.

Der Bund der Steuerzahler NRW ruft alle Gebührenzahler im Land auf, gegen ihre Bescheide über die Abwassergebühren 2021 Widerspruch einzulegen und appelliert an die Städte und Gemeinden, die Bearbeitung der Widersprüche bis zum Urteil auszusetzen.

Der Steuerzahler-Bund erläutert: Die Kommunen hätten Geld investiert, um Kanäle und Kläranlagen zu bauen. Für dieses Geld, das so genannte Eigenkapital, dürften sie in der Kalkulation der Abwassergebühren einen Zinssatz berechnen. Nach bisheriger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW sei ein Zinssatz bis zu 5,42 Prozent für das Jahr 2021 zulässig, so der BdSt NRW. Ein zusätzlicher Aufschlag für Fremdkapitalanteile von bis zu 0,5 Prozent gelte ebenfalls noch als rechtskonform.

„Das ist in der anhaltenden strukturellen Niedrigzinsphase völlig realitätsfern“, kritisiert Steinheuer. In vielen Orten führe das, zusammen mit einer Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten, zu höheren Gebühren als nötig.

Auch Heiligenhaus und Wülfrath vom BdSt NRW gelistet

33 Städte und Gemeinden berechnen ihre Abwassergebühren anhand der zulässigen Höchstgrenze von 5,42 Prozent und schöpfen zusätzlich einen Teil des Aufschlags als „Puffer“ aus. „Das kann kein Mensch nachvollziehen“, ärgert sich Steinheuer.

Zu den vom Steuerzahler-Bund aufgelisteten Kommunen zählen auch Wülfrath und Heiligenhaus:

    • 5,43 Prozent: Bochum
    • 5,44 Prozent: Höxter
    • 5,48 Prozent: Oelde
    • 5,51 Prozent: Borken
    • 5,5 Prozent: Drensteinfurt, Heinsberg, Hille, Lage, Lemgo, Selfkant, Wegberg, Witten
    • 5,56 Prozent: Drolshagen, Geldern, Heiligenhaus, Inden, Lippstadt, Marienheide, Sundern, Wülfrath
    • 5,7 Prozent: Pulheim
    • 5,72 Prozent: Gütersloh
    • 5,73 Prozent: Datteln
    • 5,75 Prozent: Overath
    • 5,8 Prozent: Herten
    • 5,876 Prozent: Gangelt
    • 5,88 Prozent: Bielefeld, Wachtendonk
    • 5,89 Prozent: Rheinbach
    • 5,9 Prozent: Frechen, Horn-Bad Meinberg, Münster, Werdohl

„Die Bürger aus diesen Kommunen sollten gegen ihren aktuellen Abwassergebührenbescheid Widerspruch einlegen“, empfiehlt Steinheuer vom Steuerzahler-Bund. Wenn die Kommunen nach einem Urteil im Musterprozess ihre Kalkulationen überarbeiten müssen, würden sich diese Änderungen bei den Gebührenzahlern erst in Zukunft auswirken. Trotzdem müssen die Abwassergebühren zunächst in voller Höhe gezahlt werden.

Ein Widerspruchsformular stellt der Bund der Steuerzahler NRW in seinem Internetauftritt zum kostenlosen Download bereit: www.steuerzahler.de/nrw/abwasser.