Die IHK Düsseldorf mahnt: Trotz gültiger Handels- und Kooperationsabkommen ist der Warenaustausch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich durch einen erhöhten bürokratischen Aufwand erschwert worden. Foto: pixabay
Die IHK Düsseldorf mahnt: Trotz gültiger Handels- und Kooperationsabkommen ist der Warenaustausch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich durch einen erhöhten bürokratischen Aufwand erschwert worden. Foto: pixabay

Düsseldorf/Kreis Mettmann. Rund 1.000 Unternehmen aus Düsseldorf und dem Kreis Mettmann unterhalten laut IHK Düsseldorf Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich. Ein erhöhter bürokratischer Aufwand durch den Brexit führt zu Problemen.

„Der Brexit hat den Warenaustausch mit der britischen Insel erschwert. Daran ändert auch das seit Jahresbeginn gültige Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien nichts. Folglich ist auch der Beratungsbedarf unserer Unternehmen gegenüber dem Jahresende 2020 deutlich gestiegen“, mit diesen Worten zieht Ralf Schlindwein, Geschäftsführer International der IHK Düsseldorf, ein erstes Fazit nach dem Brexit. Die IHK Düsseldorf informiert am 10. Februar in einem Online-Seminar über die aktuell geltenden Regeln im Warenverkehr mit Großbritannien.

Aus der Region Düsseldorf und Kreis Mettmann unterhalten laut Industrie- und Handelskammer etwa 1.000 Unternehmen Beziehungen zum Vereinigten Königreich. Rund 500 Betriebe aus dem United Kingdom haben sich vor Ort angesiedelt.

Zoll: Im- und Exporte müssen angemeldet werden

„Im- und Exporte müssen seit Jahresbeginn beim Zoll angemeldet werden, was zwangsläufig zu mehr Bürokratie führt. Zollfrei sind nur noch Waren, die ihren Ursprung in der EU oder in Großbritannien haben“. Ob und wie sie Waren nun zollfrei ins United Kingdom einführen können, ist folglich Gegenstand der häufigsten Fragen, die die Unternehmen mit UK-Geschäft aktuell an die IHK richten. Denn um überhaupt zollfrei Waren nach Großbritannien einführen zu können, müssen zum Beispiel umfangreiche Nachweise vorgelegt werden, wo die Ware hergestellt worden ist, das heißt, wo sie ihren originären Ursprung hat.

„Wir bieten daher auf unserer Brexit-Service-Seite ein Prüfschema zum zollfreien Handel zwischen der EU und Großbritannien und damit eine echte Orientierungshilfe für die Unternehmen an“, so Schlindwein. „Darüber hinaus beschäftigen diese Fragen rund um die Mehrwertsteuer bei Kleinsendungen und bei der Mitarbeiterentsendung, denn das britische Regelwerk hierzu ist außerordentlich kompliziert. Wir hoffen sehr, dass dieses den Geschäftsreiseverkehr nicht einschränken wird, sobald Reisen nach UK und nach Deutschland wieder erlaubt sind“, so Schlindwein abschließend.

Informationen gibt es unter: www.duesseldorf.ihk.de/brexit. Unterstützung bei Fragen zum Geschäft mit Großbritannien bietet der IHK-Brexit-Helpdesk unter den Rufnummern 0211 3557 342 und 0211 3557-217.