Ein Deutschlandticket wird neben eine Haltestange an der Tür einer Straßenbahn gehalten. Foto: VZ NRW
Ein Deutschlandticket wird neben eine Haltestange an der Tür einer Straßenbahn gehalten. Foto: VZ NRW

Düsseldorf. Seit 1. Mai gibt es das sogenannte Deutschlandticket, mit dem man zum Preis von derzeit 49 Euro im Nahverkehr durch die Republik fahren kann. Das Ticket sollte vor allem den Tarifdschungel im ÖPNV entwirren. Gelungen ist das zumindest teilweise. 

Seit dem 1. Mai dieses Jahres können Verbraucherinnen und Verbraucher das Deutschlandticket nutzen. Damit gibt es erstmals eine Monatsfahrkarte, mit der Fahrgäste deutschlandweit unterwegs sein können. Die Idee war, den mitunter komplizierten Tarifdschungel so umfahren zu können. Hier gibt es jedoch noch einige Herausforderungen und Fallstricke, wie die Praxis nach den ersten Wochen Deutschlandticket zeigt.

„Das Ticket ist erst einmal ein Riesenschritt in die richtige Richtung, da Deutschland in unzählige Tarifgebiete mit unterschiedlichsten Bedingungen zersplittert ist“, so die Mobilitätsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Beatrix Kaschel. „Das hat den Kauf eines Tickets bisher recht kompliziert gestaltet und sicherlich nicht selten für Verzweiflung bei Verbraucherinnen und Verbraucher gesorgt“.

Im Ergebnis sei das Deutschlandticket dann aber doch wieder nicht ganz so einfach, da es in den Verbünden der Bundesländer abweichende Regelungen zur Buchung der Ersten Klasse und zur Fahrradmitnahme gibt, so die Expertin. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich daher im Vorfeld ihrer Reise genau über die verschiedenen Bedingungen auf ihrer Strecke informieren“. Positiv bewertet Beatrix Kaschel allerdings, dass mit dem Deutschlandticket der ÖPNV für viele Menschen günstiger werde.

Wie das Deutschlandticket mit Fernverkehrstickets harmoniert? „Leider gar nicht so gut“, meint die Mobilitätsexpterin der Verbraucherzentrale NRW. Denn: „Die Deutsche Bahn hat sich entschieden, die neue Fahrkarte nicht in ihr Buchungssystem für Fernverbindungen einzubauen“, so Kaschel. Sie wird konkreter: „Wer etwa von einem kleineren Bahnhof, der nicht direkt ans ICE-Netz angebunden ist, zum Beispiel nach Berlin oder München will, der muss abwägen: Wird das Deutschlandticket für die Fahrt zum nächstgrößeren Bahnhof genutzt, entfallen die Fahrgastrechte. Wenn die Regional- oder S-Bahn nun Verspätung hat und dadurch der Anschluss zum Fernzug verpasst wird, haben Reisende mit dem Deutschlandticket kein Recht auf Entschädigung“.

Um sich abzusichern bleibe nur, die gesamte Reisekette über das Buchungssystem zu kaufen, so Kaschel. „Der Kostenvorteil des Deutschlandtickets ist dann aber futsch“.

Was ist bei der Kündigung des Deutschlandtickets zu beachten?

Das Deutschlandticket sei in erster Linie als dauerhaftes Abo gedacht, erklärt Beatrix Kaschel. Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Ticket nur zeitweise nutzen wollen, sollten sie die Kündigungsfrist bei ihrer Planung im Blick behalten.

Die gilt nämlich immer zum 10. eines Monats – ansonsten verlängert sich das Ticket automatisch um den folgenden Monat.

„Wer es also nur einen Monat lang nutzen möchte, sollte das Ticket direkt nach dem Kauf wieder kündigen“, so Kaschel. „Das Abo kann jederzeit neu abgeschlossen werden und für Spontanreisende auch per App bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen zur sofortigen Nutzung gebucht werden“.

Als Alternative für Menschen aus NRW, die nur unregelmäßig den Nahverkehr nutzen, führt Kaschel den E-Tarif „eezy.nrw“ an, bei dem „nur die Strecke zu zahlen ist, die tatsächlich zurückgelegt wird. Die Kosten im Monat übersteigen dabei nie das Preislimit von 49 Euro, unabhängig davon, wie viele Fahrten unternommen werden“.

Bei Problemen im Nahverkehr unterstützt die Schlichtungsstelle Nahverkehr: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de.