Bochum. Mit dem dritten Quartalsbericht 2024 der Minijob-Zentrale liegen auch die Zahlen zum Durchschnittsverdienst von Minijobberinnen und Minijobbern aus dem Jahr 2023 vor.
Zu diesem Zeitpunkt lag die Verdienstgrenze im Minijob noch bei 520 Euro. Die Sonderauswertung zeigt, der durchschnittliche monatliche Verdienst im Gewerbe lag 2023 bei 375,90 Euro. Er ist damit im Vergleich zum Vorjahr um rund 30 Euro gestiegen. In den letzten 10 Jahren erhöhte sich der Durchschnittsverdienst im Gewerbe um fast 90 Euro.
In Privathaushalten ist der Durchschnittsverdienst im Vergleich zum Vorjahr um rund elf Euro auf 214,36 Euro gestiegen.
„Der Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro gilt für Minijobberinnen und Minijobber genauso wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daher begrüßen wir, dass auch die Verdienstgrenze in Abhängigkeit zum Mindestlohn regelmäßig angepasst wird. Minijobberinnen und Minijobber profitieren davon“, so Dr. Rainer Wilhelm. Er ist bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See der für die Minijob-Zentrale zuständige Geschäftsführer.
Ab Januar 2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. Die Verdienstgrenze für Minijobs wird daher ebenfalls ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat angehoben.
Insgesamt waren zum 30. September 2024 bei der Minijob-Zentrale 6.938.663 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet: 6.691.977 im Gewerbe und 246.686 in Privathaushalten. Das geht aus dem dritten Quartalsbericht 2024 der Minijob-Zentrale hervor.