Heiligenhaus. Kurz vor Weihnachten wird die kommunale Altschuldenlösung Realität. Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt den hochverschuldeten Städten die Hälfte ihrer Kredite ab.
Am 23. Dezember werden die Bewilligungsbescheide zur anteiligen Entschuldung von rund 167 nordrhein-westfälischen Kommunen versandt, die über übermäßige Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung verfügen. Am 18. Juli 2025 ist das Gesetz zur anteiligen Entlastung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Von Altschuldenentlastungsgesetz profitiert auch die Stadt Heiligenhaus: Bei Verbindlichkeiten von fast 29 Millionen Euro wird Heiligenhaus um knapp 12 Millionen Euro entlastet. Dies entspricht einer anteiligen Entschuldung von rund 41,1 Prozent, wie Heinisch mitteilt.
Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Jan Heinisch: „Als örtlicher Landtagsabgeordneter freue ich mich sehr über diese Nachricht. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Verantwortung für seine kommunale Familie und setzt damit eine langjährige Forderung der Städte und Gemeinden um. Die Übernahme von nahezu neun Milliarden Euro kommunaler Verbindlichkeiten ist eines der größten Entlastungsprogramme in der Geschichte unseres Landes und stärkt die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Kommunen.“
Ziel des im Sommer 2025 verabschiedeten Altschuldenentlastungsgesetzes ist es, hochverschuldeten Kommunen neuen finanziellen Spielraum zu eröffnen und ihre Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern. In enger Abstimmung mit den teilnehmenden Kommunen übernimmt das Land die entsprechenden Kreditverträge. Der Umsetzungszeitraum des Gesetzes ist bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen.


