Die Stadtverwaltung informiert. Foto: Mathias Kehren
Die Stadtverwaltung informiert. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus hat in seiner Sitzung am 4. Juni die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gewerbefläche Ratinger Straße / Selbecker Straße“, 2. Änderung beschlossen und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.


Ziel der Planung ist es, den bestehenden Einzelhandel am Standort Brüsseler Straße zu sichern und somit die Nahversorgung für die angrenzenden Wohngebiete Selbeck und Nonnenbruch zu gewährleisten. Es besteht nun für jedermann die Gelegenheit, die vorgenannte Entwurfsfassung mit Begründung einschließlich Umweltbericht, im Fachbereich II.1 Stadtentwicklung und Umweltschutz, Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 157 in 42579 Heiligenhaus, bis einschließlich 16. August während folgender Dienststunden einzusehen:

  • montags: 08.30 – 12.30 Uhr
  • mittwochs: 08.30 – 12.30 Uhr
  • donnerstags: 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
  • freitags: 08.30 – 12.30 Uhr

Der Planentwurf wird auf Wunsch erläutert.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter stadtentwicklung@heiligenhaus.de oder telefonisch unter 02056/13-288 Termine zur Einsichtnahme außerhalb der o.g. Dienststunden zu vereinbaren.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Unterlagen online unter www.o-sp.de/heiligenhaus einzusehen und abzurufen. Während des Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.