Im Briefwahlbüro in Heiligenhaus ist alles bereit. Foto: Stadt Heiligenhaus
Im Briefwahlbüro in Heiligenhaus ist alles bereit. Foto: Stadt Heiligenhaus

Heiligenhaus. Zufrieden mit den organisatorischen Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zeigt sich die Heiligenhauser Leiterin des Wahlamtes, Tanja Freiburg.


„Die Termine sind bei dieser vorgezogenen Wahl sehr eng getaktet, dennoch haben wir alle bislang möglichen, organisatorischen Themen abgeschlossen – die Wahlbenachrichtigungen sind verschickt, das Briefwahlbüro ist funktionstüchtig eingerichtet und auch alle Teams für die Wahllokale stehen parat“ macht Sie den aktuellen Stand deutlich.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen ist bereits Ende der dritten Kalenderwoche erfolgt. Die Schreiben sollten in der vergangenen Woche bei den Wählerinnen und Wählern eingegangen sein. Sollte bis Ende Januar keine Benachrichtigung zugehen, kann im Briefwahlbüro (Rathaus-Neubau, Kleiner Sitzungssaal im Erdgeschoss) ein Abgleich mit dem Wählerverzeichnis erfolgen, so der Hinweis der Stadtverwaltung.

Bereits seit einigen Wochen nimmt das Wahlamt die sogenannten Wahlscheinanträge an. Diese konnten und können sowohl formlos, über die entsprechende Seite der städtischen Homepage unter www.heiligenhaus.de oder mittels des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Formulars eingereicht werden. Sollten Sie bereits Briefwahl beantragt haben, ist kein erneuter Antrag aufgrund der zugesandten Benachrichtigung erforderlich.

Versand der Briefwahlunterlagen

Mit dem Druck der Stimmzettel für die Bundestagswahl wird unmittelbar nach der noch erforderlichen Sitzung des Bundeswahlausschusses am 30. Januar begonnen. Diese sollen dann voraussichtlich ab dem 4. Februar im Heiligenhauser Briefwahlbüro eintreffen. Erst ab dann kann mit der praktischen Abarbeitung der eingegangenen Anträge begonnen und die Briefwahlunterlagen versendet werden. Insoweit bittet das Wahlamt noch um etwas Geduld.

„Bitte beachten Sie, dass Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl am 23. Februar 2025 beantragen“, so der Hinweis der Stadt Heiligenhaus. Ab dem 18. Februar wird empfohlen, die Unterlagen vor Ort im Briefwahlbüro zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl können bis Freitag vor der Wahl, 21. Februar, um 15 Uhr beantragt werden.

„Ebenso möchten wir darauf hinweisen, dass die Stimmabgabe für die Bundestagswahl auch bereits vor Ort im Briefwahlbüro möglich ist“, hieß es aus dem Rathaus.

Für Fragen oder weitergehende Informationen steht das Wahlamt unter wahlen@heiligenhaus.de zur Verfügung.