Heiligenhaus. Im März 2024 ist der Real-Markt in Heiligenhaus geschlossen worden. Seitdem ist der Grundstückseigentümer in Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung auf der Suche nach einem neuen Betreiber für den Standort. Dabei hat sich ergeben, dass der bisherige Bebauungsplan für das Gebiet ungültig ist. Ein entsprechender Beschluss ist dem Rat in seiner letzten Sitzung vorgelegt worden. Die Formalie soll aber nicht zu Verzögerungen bei der Wiederbelebung des Standorts führen.
In der Sache geht es um den Bebauungsplan 84/1 „Velberter Straße / Am Meisenkothen“, der konkret für das Gelände des ehemaligen Real-Markts, die benachbarten Gewerbefläche (heutiger Raiffeisenmarkt) und das gegenüberliegende Grundstück mit der Firma Würth und dem künftigen Raiffeisenmarkt gilt. Besser: gegolten hat. Denn bei der Betreibersuche für den ehemaligen Real-Markt hat das städtische Planungsamt festgestellt, dass der B-Plan an „Verkündungsmangel sowie verschiedenen materiellen Mängeln im Kontext der Einzelhandelsfestsetzungen“ leide und deshalb in „in Gänze unwirksam“ sei.
Was sich erstmal nach Hiobsbotschaft für den Standort anhört, klingt aus fachlicher Sicht weniger dramatisch. „Ein Bebauungsplan ist keine Voraussetzung, dass an dem Standort wieder neues Leben einkehrt“, erklärt Nina Bettziche, Leiterin des Fachbereichs Stadtentwicklung. Nach Aufhebung des Bebauungsplans gelte für das gesamte Gebiet § 34 BauGB. Bauvorhaben müssten sich demnach in Art, Bauweise und dem Maß der Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Das Planungsamt der Stadt legt den Paragraphen an der Stelle so aus: „Der nördliche Teilbereich steht damit weiterhin für gewerbliche Bauvorhaben zur Verfügung. Der östliche Teilbereich ist aufgrund vorhandener Wohn- und Gewerbenutzungen als Mischgebiet zu werten. Der Bereich des ehemaligen SB-Warenhauses kann als Einzelhandelsstandort reaktiviert werden, sofern die Verträglichkeit für die Innenstadt gewährleistet ist.“
Neuer B-Plan „Nahversorgungsstandort südlich Velberter Straße“
Fakt ist aber auch, dass die Kommune nur über einen Bebauungsplan die Entwicklung in dem Areal mitgestalten kann. Deshalb soll nun der B-Plan Nr. 85 „Nahversorgungsstandort südlich Velberter Straße“ zügig aufgestellt werden. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Richtlinien für den Standort festzulegen“, so Nina Bettziche. Ein neuer Bebauungsplan müsse aber viele Belange berücksichtigen, beispielsweise Auswirkungen auf den Verkehr und die Umwelt oder auch einen möglichen Kaufkraftabfluss aus der Innenstadt. Dazu müssten unter anderem Gutachten erstellt und bewertet werden. So ein Prozess könne leicht „mehrere Jahre“ dauern, so die Chefplanerin.
Erklärtes Ziel der Stadtentwicklung ist, wieder eine Nahversorgung am Standort anzusiedeln, also ein Geschäft mit vorwiegend Nahrungs- und Genussmitteln wie es im Amtsjargon heißt. „Dabei darf es allerdings keine Konkurrenz zur Innenstadt geben“, nennt Bettziche einen sensiblen Punkt, der im Zweifelsfall durch ein Einzelhandelsgutachten zu bewerten sei.
Gibt es denn schon eine Nachfolge? Man führe schon seit einiger Zeit intensiven Gespräche mit dem Eigentümer und potentiellen Käufern, berichtet die Stadtplanerin. Derzeit sehe es für sie so aus, dass deutlich früher etwas bei ehemals Real passiere als ein gültiger Bebauungsplan vorliege. Ein Nachricht, die jene beruhigen dürfte, die auf eine Nahversorgung in Wohnortnähe angewiesen sind.
Die Einkaufsmöglichkeiten am Standort werden ohnehin bald vielfältiger, denn der Raiffeisenmarkt baut seit dem Sommer einen neuen, 1.400 Quadratmeter großen Markt. Neben dem Kerngeschäft mit Futtermitteln, Gartenbedarf und Landtechnik wird es ein Sortiment für Hobbyhandwerker und Heimwerker geben. Die Eröffnung ist für Frühjahr 2025 geplant. Siehe auch: Raiffeisen-Markt wächst auf doppelte Größe mit Baumarkt-Sortiment.
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