Geldscheine in einer Geldbörse. Foto: pixabay
Geldscheine in einer Geldbörse. Foto: pixabay

Heiligenhaus. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab dem 1. Juli unter bestimmten Voraussetzungen die GEMA-Gebühren für Veranstaltungen ehrenamtlich getragener Vereine und Organisationen.


Mit dem neuen Pauschalvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der GEMA werden gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen finanziell entlastet. Ziel ist es, das vielfältige ehrenamtliche Engagement zu stärken und Vereine bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen zu unterstützen.

Von der Regelung können Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen profitieren, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich erfolgt. Für bestimmte Veranstaltungen mit Live-Musik oder Musik von Tonträgern können die anfallenden GEMA-Gebühren übernommen werden. Voraussetzung ist eine rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung über das Onlineportal der GEMA. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Pauschalvertrag abrechnen.

„Kultur findet nicht nur auf großen Bühnen statt. Sie entsteht vor allem dort, wo Menschen sich ehrenamtlich engagieren, Feste organisieren und Gemeinschaft ermöglichen. Die neue Gema-Regelung stärkt genau diese Strukturen und hilft dabei, kulturelles Leben vor Ort unkompliziert und lebendig zu gestalten“, erklärt Kulturdezernentin Maike Legut. „Gerade für kleinere Vereine bedeutet die finanzielle Entlastung mehr Spielraum für ihre eigentliche Arbeit und ihr Engagement für die Gemeinschaft.“

Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem, dass kein Eintrittsgeld erhoben wird und die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter beträgt. Nicht von der Regelung erfasst sind beispielsweise Konzerte, Tanzveranstaltungen, Bühnenaufführungen mit Musik, Hintergrundmusik, Sportveranstaltungen mit Unterhaltungsmusik oder gestreamte Veranstaltungen.

Profitieren können unter anderem Sommerfeste von Vereinen, Jubiläumsveranstaltungen, Gemeindefeste oder Stadtteilfeste ehrenamtlicher Initiativen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden.

Informationen zu den Voraussetzungen sowie zur Anmeldung stellt die Gema auf ihrer Webseite bereit. Der Fachbereich Kultur steht den Heiligenhauser Vereinen bei Fragen zur neuen Regelung als Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützt gerne bei der ersten Orientierung sowie bei der Klärung, ob eine Veranstaltung grundsätzlich unter die neue Regelung fallen kann.