Laub liegt auf dem Boden. Foto: Volkmann
Laub liegt auf dem Boden. Foto: Volkmann

Heiligenhaus. Gemäß der Satzung über die Abfallbeseitigung erfolgt der Verkauf von Laubsäcken mit einem Volumen von 120 Litern in der Zeit vom 15. September bis 15. Dezember. 

Diese können beim Bürgerbüro/Abfallberatung und bei der Kämmerei (1. Etage Neubau) der Stadt zu den üblichen Öffnungszeiten für 50 Cent pro Stück (Deckung der
Anschaffungskosten) erworben werden.

Nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Heiligenhaus ist jeder Anlieger verpflichtet, den Gehweg vor seinem Grundstück zu säubern und den Unrat unverzüglich zu beseitigen. Hierzu gehört auch die Beseitigung von Laub. Das Kehren des Laubes oder des sonstigen Unrats vom Gehweg auf die Straße ist nicht erlaubt.

Für die Straßenzüge, die mit Straßenbäumen versehen sind, können daher die von der Stadt Heiligenhaus bereitgestellten „Laubsäcke“ genutzt werden. Die Säcke sind an den
Baumscheiben am Tage der Abholung durch die Stadt Heiligenhaus bis 7 Uhr bereitzustellen, da sie von den Technischen Betrieben der Stadt Heiligenhaus eingesammelt
werden.

Laubsäcke, die mit anderen Materialien wie beispielsweise Rasenschnitt oder Bioabfällen befüllt sind, werden nicht abgeholt und müssen auf eigene Kosten, etwa über die Biotonne, entsorgt werden. Ebenso ist der Laubsack nicht für Laub aus dem eigenen Garten zu verwenden.

Fragen zum Kauf der Säcke können an die Mitarbeiter der Kämmerei unter Tel. 13-390 und beim Bürgerbüro unter Tel. 13-0 gerichtet werden. Fragen zur Abholung der Laubsäcke können die Technischen Betriebe Heiligenhaus unter Tel. 5828712 beantworten.