Das Frauennetzwerk für Heiligenhaus hatte den Vortrag organisiert. Foto: Heike Klatte
Das Frauennetzwerk für Heiligenhaus hatte den Vortrag organisiert. Foto: Heike Klatte

Heiligenhaus. Eine Teilzeitbeschäftigung als Lösung: Darum ist es  bei der Auftaktveranstaltung der Reihe „Frauen und Finanzen“ des Frauennetzwerks für Heiligenhaus gegangen.


Unter dem Titel „Minijobs und Midijobs unter der Lupe“ referierte
Christel Steylaers, Diplompolitologin aus Remscheid, vergangenen Freitag in der Stadtbücherei Heiligenhaus. Nach einer kurzen Begrüßung erhielten die Gäste einen umfassenden Einblick in die Welt der geringfügigen Beschäftigung. Steylaers hob dabei besonders die oft
unbekannten Rechte von Minijobberinnen hervor: „Auch wer nur auf 556-Euro-Basis arbeitet, hat Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub“, erklärte die Referentin.

Die vermeintlichen Vorteile des Minijobs – vor allem die Steuerfreiheit nach dem Motto „brutto gleich netto“ – entpuppen sich langfristig jedoch als problematisch. Besonders deutlich wird dies bei der Rente: Pro Jahr im Minijob erwirbt man lediglich einen Rentenanspruch von etwa fünf Euro monatlich. Minijobs sollten wohl eher als Übergangslösung betrachtet werden, nicht als dauerhafte berufliche Perspektive, waren sich auch die Zuhörerinnen in der anschließenden Diskussion einig.

Viele nutzten die Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen und tauschten Erfahrungen aus. Dabei wurde deutlich, dass die Entscheidung für einen Minijob nicht immer unfreiwillig fällt – was – laut Steylaers möglicherweise auch am Ehegattensplitting oder den hohen Abzügen in der Lohnsteuerklasse 5 liegen könnte.

Als Alternativen stellte die Referentin den sozialversicherungspflichtigen Midijob oder reguläre Teilzeitstellen vor. Obwohl hier zunächst höhere Abgaben anfallen, bieten diese Beschäftigungsformen eine bessere Altersvorsorge, attraktivere Arbeitsbedingungen und häufig auch berufliche Aufstiegschancen. Einen wichtigen Hinweis hatte sie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: auch Haushaltshilfen und Reinigungskräfte im Privathaushalt müssen bei der Minijobzentrale angemeldet werden, damit sie im Falle von Arbeitsunfällen über die
Berufsgenossenschaft versichert sind.