Heiligenhaus. Mehr Chancen auf einen Parkplatz an der Hauptstraße, weil das Dauerparken eingeschränkt wird – das ist eines der Ziele des neuen Parkraumkonzeptes in der Innenstadt.
Den Auftakt in der Umsetzung macht ab dem 19. August die Beschilderung auf der Hauptstraße. Die Innenstadt wird in der Zeit montags bis freitags, 7 bis 18 Uhr, und samstags von 7 bis 13 Uhr in Parkzonen aufgeteilt (außerhalb dieser Zeiten darf hier unbegrenzt geparkt werden):
- Zone 1 zieht sich entlang der Hauptstraße, zwischen Wülfrather Straße bis Mozartstraße sowie den unmittelbaren Nebenstraßen, hier gilt nun eine Stunde kostenfreie Parkzeit mit Parkscheibe ohne Möglichkeit zur Verlängerung.
- In Zone 2, beispielsweise auf den größeren Parkplätzen wie am Basildonplatz, dem Schleifenparkplatz, dem Parkplatz am Forum Hitzbleck oder die oberen Parkplätze an der Kettwiger Straße, darf der Wagen weiterhin zwei Stunden kostenfrei geparkt werden. Im nächsten Schritt wird man hier per App die Wartezeit auf zwei zusätzliche Stunden erhöhen können. „Die Verhandlungen mit den App-Betreibern sind gestartet“, so Claudiu Heidrich Abteilungsleiter für
Verwaltungsdigitalisierung und Smart City. - Der Parkplatz an der Kettwiger Straße zwischen
Westfalenstraße und Hochschule gehört zukünftig in Zone 3 und bleibt unverändert. Zusätzlich ist der Mitarbeiterparkplatz der Stadtverwaltung ist von Montag bis Freitag, 15 bis 7 Uhr, sowie am Wochenende unbeschränkt nutzbar.
Michael Krahl, Fachbereichsleiter Straßenbau erklärt: „Wir starten mit der Montage der neuen Beschilderung aus der Mitte der Hauptstraße heraus und werden die Anzahl der Schilder deutlich reduzieren können. Weil drei Parkzonen eingerichtet werden, muss nicht mehr jeder einzelne Parkplatz vorne und hinten beschildert werden. Man muss daher schon beim Einfahren darauf achten, welche Regelung gilt.“
Auch die Ladezonen werden flexibilisiert. Die südliche Ladezone – also links der Fahrtrichtung, zwischen Mansfieldplatz und Kirchplatz wird montags von 6 bis 18 Uhr sowie samstags 6 bis 13 Uhr mit eingeschränktem Halteverbot beschildert. Das bedeutet eine maximale Parkzeit von drei Minuten, der
Wirkbereich des Autos darf nicht verlassen werden. Über Nacht darf hier künftig sogar geparkt werden.
„Dadurch gewinnen wir zusätzliche Parkplätze für Anwohner und die Abendgastronomie“,
sagt Michael Krahl. Auch bei den Taxenplätzen werden die im Mobilitätsausschuss beschlossenen Änderungen umgesetzt. So gibt es künftig vor Netto nur noch zwei Taxenplätze und es entstehen zwei zusätzliche Parkplätze. Dafür wurde mit dem örtlichen Taxibetreiber Platte vereinbart, dass die Ladezone vor
der Löwenapotheke über Nacht zu Gunsten der nahe gelegenen Gastronomie genutzt werden kann. Für die Kunden ist der Platz näher und man kann auch direkt über die Jahnstraße in Richtung Südring fahren.
„Die Händler entlang der Hauptstraße haben uns deutlich signalisiert, dass die Parkdauer mit zwei Stunden zu lang ist. Kunden finden oftmals keinen Parkplatz. Dafür haben die Anwohner den Wunsch an uns herangetragen, mehr Parkmöglichkeiten in den Abendstunden und am Wochenende zu erhalten“, erläutert der Technische Beigeordnete Andreas
Sauerwein die Hintergründe für das neue Konzept.
„Wir haben festgestellt, dass sich die Motivation für einen Besuch in der Innenstadt ändert. Wo früher hauptsächlich der kurze Einkauf für den täglichen Bedarf im Fokus stand, spielt nun auch der Besuch der Gastronomie eine immer stärkere Rolle. Hierfür brauchen wir eine Flexibilisierung der Parkdauer über zwei Stunden hinaus.“
Gleichzeitig soll zukünftig das Dauerparken in der Innenstadt verhindert werden, um den erforderlichen Umschlag für Handel und Gastronomie zu erreichen.
“Wir wissen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich umstellen müssen. Für alle zusammen schaffen
wir mit dem neuen System aber einfach eine bessere
Erreichbarkeit der Innenstadt und zukünftig durch die Nutzung der App eine flexible Lösung zum Verlängern auf bis zu vier Stunden”, wissen die Verkehrsplaner und kündigen an, die Maßnahmen auch zeitnah zu überprüfen. Die Parkscheibe darf weiterhin verwendet werden, für die Möglichkeit zu verlängern wird jedoch eine App benötigt. Dazu wird es detaillierte Informationen geben, wenn die Verträge geschlossen sind.
Wichtig: Für Parkplätze an E-Ladesäulen gilt weiterhin
unverändert die Beschränkung auf maximal vier Stunden; auch die Behindertenstellplätze bleiben unverändert bei einer maximalen Standzeit von 24 Stunden mit dem blauen Behindertenparkausweis.
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