Jedes Jahr gehen dei Amphibien auf Wanderschaft zu ihren Laichgründen. Foto: Mathias Kehren
Jedes Jahr gehen dei Amphibien auf Wanderschaft zu ihren Laichgründen. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hatten für den Zeitraum der Amphibienwanderung vom 3. März bis 30. April die Vollsperrung der Kettwiger Straße beschlossen.


Diese Vollsperrung gilt auch 2025 und erstreckt sich von der Kettwiger Straße Haus-Nr. 155 bis zur Einmündung Am Sprung. Die Zufahrtsmöglichkeit von der Ruhrstraße aus kommend über die Kettwiger Straße zum Am Sprung bleibt bestehen.

Darüber hinaus ist bereits für den Zeitraum vom 17. Februar bis 30. April zum Schutz der Amphibien die Abtskücher Straße mit dem VZ 101-14 Amphibienwanderung und dem VZ 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h sowie auf dem Flurweg und Angerweg das VZ 101-14 Amphibienwanderung angeordnet und aufgestellt.

Die Stadtverwaltung Heiligenhaus bittet um Beachtung und um Rücksichtnahme, damit der Amphibienschutz bestmöglich gewährleistet wird. Ehrenamtliche Helfer unterstützen bereits und bringen Amphibien aus den Bereichen der Fabgzäune sicher zu den Laichgewässern zurück. „Bitte achten Sie daher in den beschilderten Bereichen auch auf die Helfer und rechnen Sie mit Fußgängern, die die Straße queren“, so der Appell der Stadt Heiligenhaus.