Die Stadtverwaltung informiert. Foto: Mathias Kehren
Die Stadtverwaltung informiert. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Die Stadt Heiligenhaus sucht für den Schiedsamtsbezirk II eine
neue Schiedsperson, die dann durch den Rat der Stadt Heiligenhaus für die Dauer von fünf Jahren für das Ehrenamt gewählt wird.


Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, Streitigkeiten – zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art – zu schlichten und zum Abschluss zu bringen. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, unter anderem bei nachbarrechlichtlichen Streitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung oder Hausfriedensbruch, der Beleidigung oder auch der Sachbeschädigung.

Heiligenhaus ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt, wobei die beiden Schiedspersonen die gegenseitige Vertretung wahrnehmen. Bei dem Bezirk II handelt es sich im Wesentlichen um die Stadtgebiete Unterilp, Oberilp, Wassermangel, Nonnenbruch,
sowie Isenbügel. Für dieses Ehrenamt sucht die Stadt interessierte Bürgerinnen
und Bürger. Juristische Vorbildung wird nicht erwartet, wohl aber die Fähigkeit, gut zuhören zu können; zudem Geschick in Bezug auf Verhandlungsführung und Redegewandheit.

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben und nicht unter Betreuung
stehen. Zudem soll der Wohnsitz innerhalb des Schiedsamtsbezirks II
liegen.

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 30. April bei der Stadt Heiligenhaus zu bewerben. Weitere Informationen gibt es unter der Rufnummer 02056 13-207 oder per Email an: g.stepinski@heiligenhaus.de.