Das Ordnungsamt ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet zuständig. Foto: Mathias Kehren
Das Ordnungsamt ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet zuständig. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Bei einer Kontrollaktion im Gewerbe durch die Ordnungsbehörde, die von einem Vollziehungsbeamten der Stadtkasse begleitet wurde, sind drei Betriebe mit einer Gaststättenerlaubnis unter die Lupe genommen worden.


Der Fokus lag im Wesentlichen auf die Überprüfung der dort aufgestellten Geldspielgeräte, wie die Stadt Heiligenhaus mitteil. „In dem Zusammenhang wurde von den Ordnungskräften festgestellt, dass in einem Laden ein Verstoß gegen die Spielverordnung wegen einer fehlenden Aufsichtsperson für die Geldspielautomaten und gegen die Auflagen der Gaststättenerlaubnis verstoßen wurde, da der Betrieb, der mit Kunden gefüllt war ohne Aufsicht geführt wurde“.  Das sei dort bereits in der Vergangenheit festgestellt worden.

Darüber hinaus fanden die Einsatzkräfte 48 illegale Lachgaskartuschen. Gegen den Inhaber werden neben den Ordnungswidrigkeitenverfahren zusätzlich durch die Polizei ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz eingeleitet. Die verbotenen Waren wurden bereits an die Einsatzkräfte der Polizei übergeben.

Gegen den Betreiber eines weiteren Ladenlokals werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz und des Verdachts des
Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Das dritte Ladenlokal war ohne Beanstandung. Bereits einige Tage zuvor musste ein Kiosk vorübergehend geschlossen werden, da in einem Verbundeinsatz gemeinsam mit der Ordnungsbehörde und den Einsatzkräften vom Hauptzollamt
wiederholt illegale Waren festgestellt, die zum Verkauf angeboten wurden. Daneben werden noch Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung eingeleitet.