Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild
Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild

Heiligenhaus. Ab sofort können Vereine, gemeinnützige Organisationen und Initiativen im ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen die neuen Kultur-Schecks des Landes beantragen.


Das Land stellt dafür insgesamt 500.000 Euro bereit. Damit können bis zu 1.000 Kulturprojekte mit jeweils 500 Euro unterstützt werden. Die Kultur-Schecks fügen sich damit in eine Reihe bewährter Landesinitiativen ein – wie den Europa-Scheck, den Heimat-Scheck und das Programm „2.000 x 1.000 Euro“ zur Unterstützung des Engagements von Vereinen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen.

Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen, die das kulturelle Leben vor Ort bereichern und Begegnung ermöglichen – zum Beispiel Konzerte, Lesungen, Theater- und Tanzaufführungen, Filmvorführungen, Festivals oder mobile Kulturangebote. Die Förderung kann unter anderem für Künstlerhonorare, Technik, Raummieten, Organisation oder Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.

Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Jan Heinisch: „Kultur lebt vom Engagement vor Ort – von Vereinen, Initiativen und vielen Ehrenamtlichen, die mit großem Einsatz Gemeinschaft ermöglichen. Gerade im ländlichen Raum sind solche Angebote wichtig für Zusammenhalt und Lebensqualität. Mit den Kultur-Schecks unterstützt das Land diese Arbeit unbürokratisch, schnell und wirksam. 500 Euro können vor Ort den entscheidenden Unterschied machen – ob für ein Kindertheater, ein Konzert oder eine Lesung.“

Die Antragstellung erfolgt ab sofort digital über das Portal www.kultur.web.nrw.de. Der Antrag wird erst nach Durchführung der Veranstaltung gestellt und ist mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden. Förderfähig sind Veranstaltungen mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 500 Euro bis zum 31. Dezember.