Heiligenhaus. Für das Stadtgebiet Heiligenhaus sind aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vierten Runde im Jahr 2023 neue Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr angefertigt worden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll den Bürgern die Möglichkeit geben, aktiv daran mitzuwirken und z.B. Hinweise zu Problemen im Straßenverkehrslärm oder Vorschläge zur Minderung der Lärmbelastung einzubringen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus billigte in seiner Sitzung am 21. November die Durchführung der 1. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans – Stufe 4.
Die Beteiligungsunterlagen stehen ausschließlich online über das Beteiligungsportal in der Zeit vom 11. November bis einschließlich 12. Januar bereit. Die interaktive Karte des Meldeverfahrens enthält bereits die aktuellsten Lärmberechnungen.
Stellungnahmen können schriftlich über das Beteiligungsportal, zur Niederschrift oder an die u.g. Emailadresse abgegeben werden.
Auskünfte erteilen die Mitarbeitenden des Fachbereichs II.1 Stadtentwicklung und Umweltschutz, Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 157 in 42579 Heiligenhaus, während folgender Dienststunden:
- montags: 08.30 – 12.30 Uhr
- mittwochs: 08.30 – 12.30 Uhr
- donnerstags: 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
- freitags: 08.30 – 12.30 Uhr
Auch unter stadtentwicklung@heiligenhaus.de oder telefonisch unter 02056/13-288 oder alternativ 02056/13-393 gibt es Auskünfte. Termine können auch außerhalb der Dienststunden vereinbart werden.