Heiligenhaus. Für das Stadtgebiet Heiligenhaus wurde aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in der vierten Runde im Jahr 2023 neue Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr angefertigt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll den Bürgern die Möglichkeit geben, aktiv daran mitzuwirken und z.B. Hinweise zu Problemen im Straßenverkehrslärm oder Vorschläge zur Minderung der Lärmbelastung einzubringen.
Basis der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Maßnahmenkatalog zur Minderung der Lärmsituation für die kartierten Straßen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus billigte in seiner vergangenen Sitzung die Durchführung der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans – Stufe 4.
Die Beteiligungsunterlagen stehen ausschließlich online über das Beteiligungsportal beteiligung.nrw.de bis einschließlich 30.04.2024 bereit.
Stellungnahmen können schriftlich über das Beteiligungsportal, zur Niederschrift oder an die u.g. Emailadresse abgegeben werden.
Auskünfte erteilen die Mitarbeitenden des Fachbereichs II.1 Stadtentwicklung und Umweltschutz, Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 157 in 42579 Heiligenhaus, während folgender Dienststunden:
- montags: 08.30 – 12.30 Uhr
- mittwochs: 08.30 – 12.30 Uhr
- donnerstags: 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
- freitags: 08.30 – 12.30 Uhr
Möglich ist das ebenso unter stadtentwicklung@heiligenhaus.de oder telefonisch unter 02056/13-288 oder alternativ 02056/13-393. Termine können auch außerhalb der o.g. Dienststunden vereinbart werden.