Laub liegt auf dem Boden. Foto: Volkmann
Laub liegt auf dem Boden. Foto: Volkmann

Heiligenhaus. Gemäß der Satzung über die Abfallbeseitigung erfolgt der Verkauf von Laubsäcken mit einem Volumen von 120 Litern in der Zeit vom 16. September bis zum 15. Dezember.


Wie die Stadt Heiligenhaus mitteilt, können die Laubsäcke beim Bürgerbüro/Abfallberatung und bei der Kämmerei (1. Etage Neubau) zu den üblichen Öffnungszeiten für 50 Cent pro Stück zur Deckung der Anschaffungskosten erworben werden.

„Nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Heiligenhaus ist jeder Anlieger verpflichtet, den Gehweg vor seinem Grundstück zu säubern und den Unrat unverzüglich zu beseitigen“, so die Verwaltung. Auch die Beseitigung von Laub gehöre dazu. Das Kehren des Laubes oder des sonstigen Unrats vom Gehweg auf die Straße sei nicht erlaubt.

Für die Straßenzüge, die mit Straßenbäumen versehen sind, können daher die von der Stadt Heiligenhaus bereitgestellten Laubsäcke genutzt werden. Die Säcke sind an den Baumscheiben am Tage der Abholung durch die Stadt Heiligenhaus bis 7 Uhr bereitzustellen, da sie von den Technischen Betrieben der Stadt Heiligenhaus eingesammelt werden. Laubsäcke, die mit anderen Materialien wie beispielsweise Rasenschnitt oder Bioabfällen befüllt sind, werden nicht abgeholt und müssen auf eigene Kosten zum Beispiel über die Biotonne entsorgt werden. Auch Laub aus dem Garten gehört laut Stadtverwaltung nicht in den Sack.

Fragen zum Kauf der Säcke können an die Mitarbeiter der Kämmerei unter der Rufnummer 13-390 und telefonisch beim Bürgerbüro unter 13-0 gerichtet werden. Fragen zur Abholung der Laubsäcke können die Technischen Betriebe Heiligenhaus unter der Rufnummer 5828712 beantworten.