Feststellung des Hundebestandes: Alle Haushalte werden in der nächsten Zeit von Mitarbeitern einer von der Stadt beauftragten Firma aufgesucht. Foto: pixabay
Feststellung des Hundebestandes: Alle Haushalte werden in der nächsten Zeit von Mitarbeitern einer von der Stadt beauftragten Firma aufgesucht. Foto: pixabay

Heiligenhaus. Die Stadt Heiligenhaus hat eine Firma beauftragt, die den Bestand der Haushalte mit Hunden erfassen soll. 

Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Heiligenhaus eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass Hundehalter ihre Tiere bei der Verwaltung (Fachbereich Finanzen, Zimmer 234 und 235, Telefon 02056 13-390 oder 13-356) anmelden.

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 108 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen Halter für zwei oder mehr Hunde bezahlen.

Die städtische Verwaltung habe in zurückliegender Zeit feststellen, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht der Anmeldung nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Heiligenhaus nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Heiligenhaus in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrags werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Die Hygieneschutzverordnungen aufgrund von Corona werden eingehalten, so die Stadtverwaltung.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen, informiert die Stadt Heiligenhaus. Zudem könnten Bußgelder bis zu 5.000 Euro geltend gemacht werden. „Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden.“