Hilden. Die IHK Düsseldorf spricht sich gegen den aktuellen Vorschlag der Politik aus, die Einführung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Hilden erneut vorzuschlagen. Denn ein Beitrag dieser Steuer zur Haushaltskonsolidierung ist zweifelhaft.
„Wie die die Verwaltung in ihrer Stellungnahme feststellt, ist sowohl für die Prüfung als auch für die Umsetzung der Aufbau neuer Personalressourcen erforderlich. Der „Nettoeffekt“ der gewünschten Haushaltsverbesserung wird deshalb wahrscheinlich überschaubar sein“, unterstreicht Nadia Mohseni, Regionalbeauftragte im Kreis Mettmann. Da andere Hotels im Kreis ihrem Tagesgeschäft ohne Beherbergungssteuer nachgehen können, würde den Hoteliers in Hilden ein Wettbewerbsnachteil entstehen – falls eine solche Steuer erhoben wird. Darüber hinaus hat der Stadtrat gerade erst den Hebesatz für die Grundsteuer B zu Lasten der Wirtschaft und somit auch für die Hotellerie differenziert.
Eine Beherbergungssteuer käme im beginnenden dritten Rezessionsjahr zur Unzeit, sie wäre ein fatales Signal an das Hotelgewerbe in Hilden, das seit der Corona Pandemie nach wie vor geschwächt ist. Die Übernachtungszahlen im Kreis Mettmann haben immer noch nicht das Vor-Corona-Niveau erreicht. Die Zimmerauslastung lag im zweiten Halbjahr 2024 mit 50,2 Prozent weiterhin unter dem langjährigen Durchschnitt von 53,3 Prozent.
Erst im vergangenen Jahr hat sich der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus in Heiligenhaus gegen die Einführung einer Beherbergungssteuer ausgesprochen. Die IHK unterstützt dies ausdrücklich.