Die Polizei führte eine Alkoholkontrolle durch. Foto: Symbolbild (Polizei)
Die Polizei führte eine Alkoholkontrolle durch. Foto: Symbolbild (Polizei)

Hilden. Die Polizei hat in der Nacht zu Freitag eine 25-Jährige aus dem Verkehr gezogen, die in „erheblich betrunkenem Zustand“ auf einem E-Scooter gefahren ist. 


Gegen 2.45 Uhr in der Nacht fiel Polizeibeamten an der Berliner Straße, im Bereich der Kreuzung mit der Walder Straße, eine Frau auf einem E-Scooter auf, die Schlangenlinien gefahren sei. Das berichtet die Behörde.

Bei einer Kontrolle habe sich herausgestellt, dass die Scooter-Fahrerin unter dem Einfluss von Alkohol stand: Ein Atemalkoholtest habe einen Wert von rund 2,6 Promille ergeben.

Die Konsequenzen für die Hildenerin: Sie musste mit zur Polizeiwache, wo ihr zur weiteren Beweisführung eine Blutprobe entnommen wurde. Zudem wurde ihr Führerschein beschlagnahmt. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet.

Vor dem Hintergrund des Vorfalls erklärt die Polizei: „Fahrerinnen und Fahrer eines E-Scooters, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen die Null-Promille-Grenze beachten. Ab einem Promillewert von 0,5 liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Ab einem Promillewert von 1,1 liegt man bereits im Bereich der so genannten absoluten Fahruntauglichkeit, was nach §316 StGB sogar einen Straftatbestand erfüllt. Zudem gibt es entsprechende Punkte in Flensburg – ferner droht ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Ein hohes Bußgeld kommt obendrein noch dazu.“