Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Foto: Polizei/Symbolbild
Polizeieinsatz im Stadtgebiet. Foto: Polizei/Symbolbild

Hilden. Am Mittwochabend haben sich zwei junge Düsseldorfer mit ihren Motorrollern ein illegales Straßenrennen auf dem Westring geliefert. Die Polizei schritt ein.


Laut Polizeibehörde kam es gegen 21.10 Uhr zu dem Vorfall. Zwei Polizeibeamte waren im Streifenwagen auf dem Westring unterwegs, als sie lautes Motorenknattern hörten. Kurz darauf sahen sie zwei Heranwachsende, die sich offenbar mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit ein Rennen auf ihren Motorrollern lieferten. Mit annähernd 100 Kilometern pro Stunde rasten die jungen Düsseldorfer laut Polizei über den Westring, wobei sie sich mehrfach gegenseitig überholten.

Die Polizeibeamten beschlossen, die beiden Motorrollerfahrer zu kontrollieren und gaben Anhaltesignale durch. Darauf reagierte das Duo jedoch nicht: Die Rollerfahrer versuchten stattdessen, vor der Polizei zu flüchten. Auf dem Gelände eines Baumarktes konnten die Beamten die Rollenfahrer stoppen. Es handelte sich um Heranwachsende im Alter von 16 und 18 Jahren.

Beide Motorroller waren technisch „frisiert“ worden und daher deutlich schneller, als es den jungen Düsseldorfern aufgrund ihrer Zulassung erlaubt gewesen wäre. Daher konnten die beiden Heranwachsenden auch keine gültige Fahrerlaubnis zum Führen ihrer Kleinkrafträder vorweisen.

„Während der Kontrolle zeigten sich die beiden Düsseldorfer alles andere als einsichtig“, so die Polizei. Sie machten sich über die polizeiliche Maßnahme lustig und zeigten den Polizeibeamten auf dem Handy sogar ein Video von einem vermeintlich weiteren illegalen Straßenrennen, an dem der 18-Jährige mit seinem Motorroller teilgenommen hatte. Zudem gab der 16-Jährige freimütig zu, sein Roller fahre sogar deutlich schneller, als die Tacho-Anzeige (bis maximal 80 km/h) auf dem Lenker überhaupt im Stande wäre, anzuzeigen.

Die Polizei beschlagnahmte die Roller und fertigte mehrere Anzeigen: Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und wegen der Teilnahme als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden jungen Düsseldorfer noch vor Ort in die Obhut ihrer Erziehungsberechtigten übergeben.