Kreis Mettmann. Im Jahr 2023 haben das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben mit rund 1,6 Millionen Euro die Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen im Kreis Mettmann unterstützt.
Rheinlandweit waren es insgesamt rund 83 Millionen Euro, von denen rund 39 Millionen Euro an Arbeitgeber flossen, um beispielsweise neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen oder Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsrecht zu gestalten.
Rund 17 Millionen Euro erhielten Menschen mit Schwerbehinderung, beispielsweise für technische Arbeits-, Kraftfahrzeug-, Wohnungshilfen oder Arbeitsassistenzen. Weitere 27 Millionen Euro stellte das LVR-Inklusionsamt unter anderem für die Integrationsfachdienste, die Landesinitiative KAoA, das Programm STAR und Sonderprogramme zur Verfügung. Dies geht aus dem neuen Jahresbericht 2023 des LVR-Inklusionsamtes hervor, den heute der LVR-Sozialausschuss zur Kenntnis genommen hat.
Insgesamt lebten zum 31. Dezember 2023 im Kreis Mettmann 48.765 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Im Rheinland waren es 1.039.545 Personen (Quelle: IT.NRW). Der Anteil der Behinderungen nimmt ab dem 45. Lebensjahr deutlich zu: Fast 90 Prozent aller Menschen mit Schwerbehinderung sind älter als 45 Jahre.
Arbeitsmarktsituation von Menschen mit einer Schwerbehinderung
In 2022 waren im Arbeitsagenturbezirk Mettmann 5.713 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt. 439 Arbeitgeber verfügten über 60 und mehr Arbeitsplätze. Diese erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 4,7 Prozent. Rheinlandweit waren 190.554 Arbeitsplätze mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen besetzt. In den 14 Arbeitsagenturbezirken verfügten 7.586 Arbeitgeber über 60 und mehr Arbeitsplätze. Diese erreichten eine durchschnittliche Beschäftigungsquote von 5,4 Prozent.
Das LVR-Inklusionsamt hat 2023 für das Erhebungsjahr 2022 von rund 10.000 Arbeitgebern im Rheinland rund 104 Millionen Euro an Ausgleichsabgabe erhoben. Die Ausgleichsabgabe soll Arbeitgeber motivieren, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Gleichzeitig soll sie einen finanziellen Ausgleich schaffen, zwischen Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und denen dadurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht, und Arbeitgebern ohne schwerbehinderte Beschäftigte. Die Ausgleichsabgabe wird von Arbeitgebern erhoben, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit einer Schwerbehinderung besetzen. Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 oder weniger als 60 Arbeitsplätzen sieht das Gesetz Erleichterungen vor.
Ende 2023 gab es im Kreis Mettmann sechs anerkannte Inklusionsbetriebe mit insgesamt 54 Arbeitsplätzen, davon 31 für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Rheinlandweit waren es 152 Inklusionsbetriebe mit insgesamt 3.637 Arbeitsplätzen, davon 1.539 für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Die Förderung von Inklusionsbetrieben ist ein besonderes Instrument zur Schaffung und dauerhaften Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung. Sie beschäftigen auf 30 bis 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
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