Kreis Mettmann. Für die Förderung der Modernisierung von Wohneigentum hat das Land dem Kreis Mettmann in diesem Jahr 2,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das hat die Kreisverwaltung mitgeteilt.
Gefördert werden sollen damit unter anderem Maßnahmen zur energetischen Sanierung (wie z.B. Dämmung von Dach oder Fassade, Austausch der Fenster), zum Abbau von Barrieren (z.B. bodengleiche Dusche, Treppenlift) und zur Verbesserung des Einbruchschutzes.
Die Förderung erfolge durch langfristig zinsgünstige Darlehen in Höhe von maximal 100.000 Euro pro Eigenheim oder Eigentumswohnung, auf die ein Tilgungsnachlass in Höhe von 20 Prozent gewährt wird.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Dies kann z.B. für einen aus vier Personen bestehenden Haushalt (davon zwei Kinder) zutreffen, wenn das Brutto-Jahreseinkommen nicht höher als 54.682 Euro ist.
Wichtig ist, dass vor Erteilung einer Förderzusage nicht mit den Maßnahmen begonnen werden darf.
Ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, kann in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Termine können unter 02104/99-2664, 02104/99-2677 oder [email protected] vereinbart werden.
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