Die A44 im Bereich der Hofermühle. Foto: Mathias Kehren
Die A44 im Bereich der Hofermühle. Foto: Mathias Kehren

Ratingen. Den Weiterbau des sogenannten Lückenschlusses auf der A44 wolle der Bund für Umwelt- und Naturschutz mit seiner Klage nicht verzögern, das teilt die Organisation mit. 

Die Kreisgruppe Mettmann des Bundes für Umwelt- und Naturschutz nimmt schriftlich Stellung nach der Ausstrahlung eines Fernsehbeitrag in der WDR Lokalzeit. Dort ging es um die Unterschriftensammlung der CDU für den Weiterbau der A44. Der Vertreter des BUND sei nur so kurz zu Wort gekommen, dass „wesentliche Motive für die Klage des BUND nicht deutlich wurden“, so Jürgen Lindemann für die Kreisgruppe. Die Klage solle nicht den Weiterbau verzögern, sondern für eine ordnungsgemäße Entwässerung sorgen.

„Und ein Erfolg der Klage würde den überwiegenden Teil der Reststrecke nicht berühren“, erklärt Lindemann. „Hier könnte jetzt schon ohne Risiko gebaut werden“. Jürgen Lindemann übt zudem Kritik an einer Aussage des CDU-Landtagsabgeordneten Jan Heinisch. Dessen Angabe, alle Klagen seien abgewiesen worden und die Klagen seien für die Verzögerung ursächlich, hält Lindemann für „unrichtig“. In den Jahren 1990 und 2011 seien Klagen gegen die A44 erfolgreich gewesen, so der BUND. Diese Klagen, aber auch die abgewiesenen Klagen, hätten zu erheblichen Nachbesserungen des Straßenbaus geführt.

„Inzwischen sind es 21 solcher Nachbesserungen, sogenannte Deck­blätter für die A442, so Lindemann. „Nicht die Interessen Einzelner verhindern den Bau der A44, sondern die Qualität der Planungsarbeit des Straßenbaus, ob der nun gerade Straßen NRW, DEGES oder Autobahn GmbH heißt“.

„17 Jahre hat es gedauert, bis nach dem Gerichtsurteil 1990 ein neuer Planfeststellungsbeschluss vorlag. Das Klageverfahren dauerte nur 2 Jahre“, schreibt der Umweltschutzbund. „Oder sollte man eher sagen, dessen Versuche, sich einen schlanken Fuß zu machen. Lärmschutz? Nicht nötig für eine Autobahn, die als Entlastung für Homberg und Hösel definiert wird, die aber als West-Ost-Achse dienen soll und ein Stück westlich bereits 6spurig ausgebaut wird. Eine Klage hat zumindest einem Teil der Heiligenhauser Bürger einen besseren Lärmschutz gebracht. So ist es auch bei dem Regenrückhaltebecken, gegen das sich die Klage des BUND richtet. Überall hören wir von Millionen- und Milliarden-Investitionen, die notwendig werden zum Schutz vor den zunehmenden Starkregenereignissen. Aber der Straßenbau meint, er könne die Entwässerung der A44 (und anderer Straßen) auf der Basis von veralteten Regenprognosen regeln.“

Den ersten offengelegten Entwurf für das Regenrückhaltebecken habe es 2015 gegeben. Inzwischen seien vier Planänderungen gefolgt. Erst in der letzten Fassung vor dem Planfeststellungsbeschluss von 2022 habe man festgestellt, dass das gesamte Becken zu bestimmten Jahreszeiten bis wenige Zentimeter unter dem Rand des Beckens im Grundwasser stehen werde, erklärt man beim BUND. „Seit dem Urteil 2011 gegen das damalige Rückhaltebecken sind so wieder 12 Jahre bis zu einem neuen Planfeststellungsbeschluss vergangen“, so Lindemann. „Fazit: Die Klage des BUND verhindert den Baubeginn nicht.“