Kreis Mettmann. Ab sofort ist die Anmeldung im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) für alle Kundengruppen – also sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – nur noch mit einer Mehr-Faktor-Authentifizierung (MFA) möglich. Ziel ist es, den Schutz sensibler persönlicher Daten deutlich zu erhöhen.
Die MFA kombiniert mindestens zwei voneinander unabhängige Authentifizierungsfaktoren. Damit wird sichergestellt, dass der Zugriff auf ein Benutzerkonto nicht nur mit einem Passwort möglich ist, sondern zusätzlich z. B. durch ein Einmalpasswort oder eine biometrische Verifikation abgesichert wird.
Für die MFA stehen den Nutzern verschiedene Verfahren zur Verfügung. Drei Optionen zur Auswahl:
• BundID (bereitgestellt vom Bundesministerium des Innern): Nutzung gesetzlich anerkannter Identitätsmittel, z. B. mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion. Ermöglicht substanzielle oder hohe Vertrauensniveaus.
• Passkey: Passwortlose Anmeldung mittels Face-Scan, Fingerabdruck oder Geräteentsperrung (Screen Lock). Einfach und benutzerfreundlich.
• TOTP (Time-based One-time Password): Zeitlich begrenzter Code über eine Authenticator-App (z. B. für Smartphones), zusätzlich zur Eingabe von Benutzername und Passwort.
Während „BundID“ auf externe Dienste verweist und mit der BA-App derzeit nicht kompatibel ist, können „Passkey“ und „TOTP“ direkt mit der App verwendet werden. Die Erfassung bzw. Änderung von Adressdaten sowie der Bankverbindung ist nur mittels BundID möglich. Die Mehr-Faktor-Authentifizierung betrifft sowohl Privatpersonen im Arbeitnehmerkontext als auch Kunden im Arbeitgeberkontext.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Agentur für Arbeit zu finden.