Alte Elektro-Kleingeräte müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne gleichzeitigen Neukauf angenommen werden. Foto: pixabay
Alte Elektro-Kleingeräte müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne gleichzeitigen Neukauf angenommen werden. Foto: pixabay

Düsseldorf. Eierkocher, Lockenstäbe, Mixer und andere Elektrokleingeräte gibt es in vielen großen Lebensmittelmärkten und Discountern zu kaufen. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden: Auch diese Läden müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Ab 1. Juli müssen entsprechende Sammelstellen im Handel eingerichtet sein.

„Die neue Rücknahmepflicht gilt unabhängig davon, ob zeitgleich ein neues Gerät gekauft wird oder nicht“, informiert die Verbraucherzentrale NRW. Das alte Gerät müsse auch nicht in dem Geschäft erworben worden sein.

Eine Voraussetzung gibt es allerdings: Die gesamte Verkaufsfläche der zur Rücknahme verpflichteten Geschäfte muss größer als 800 Quadratmeter sein.

Die Verbraucherzentrale NRW rät, gegebenenfalls an der Kasse nach Sammelbehältern zu fragen.

„Es müssen Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern angenommen werden – also beispielsweise auch Toaster, elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder Smartphones“, so die Verbraucherschützer. „Bei größerer Ware wie Mikrowelle, Fernseher oder Waschmaschine wird die Rücknahmepflicht an den Kauf geknüpft“. Wenn Discounter oder Supermärkte diese als Aktionsware anbieten, müssten sie die ausgedienten Altgeräte der Kundinnen und Kunden nur beim Kauf eines neuen kostenlos zurücknehmen.

Alles zu den neuen Rückgabemöglichkeiten unter www.verbraucherzentrale.nrw/elektroschrott.