Jugendliche auf dem Weg zum Angeln. Foto: Egon Luettke
Jugendliche auf dem Weg zum Angeln. Foto: Egon Luettke

Kreis Mettmann. Das Angeln erfreut sich als Freizeitbeschäftigung wachsender Beliebtheit. bevor man zur Angel greifen darf, muss man allerdings büffeln.


Zur Ausübung der Fischerei ist in der Bundesrepublik Deutschland ein
Fischereischein gesetzlich vorgeschrieben. Den Fischereischein muss jeder Angler am Wasser mit sich führen.

Im Kreis Mettmann wird die Fischerprüfung von der Unteren Fischereibehörde im Oktober
abgenommen. Dazu hat jeder Prüfling einen Fragebogen mit 60 aus 360 Fragen zu beantworten. Im praktischen Teil gilt es, ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät waidgerecht zusammenzubauen. Ferner ist, eine ausreichende Artenkenntnis der hierzulande vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachzuweisen.

Die Anmeldefrist zur nächsten Prüfung endet am 20. September. Angesprochen sind angehende Anglerinnen und Angler aus dem gesamten niederbergischen Land. Dazu bietet der Rheinische Fischereiverband seit über 25 Jahren zeitnah vor dem amtlichen Prüfungstermin Vorbereitungslehrgänge an. Zertifizierte und erfahrene Ausbilder führen durch alle prüfungsrelevanten Themen und bereiten sicher auf die Fischerprüfung vor. Aufgrund der weitverbreiteten Schichtarbeit finden kompakte Vorbereitungslehrgänge am Wochenende statt.

Auskünfte zu Prüfung und Vorbereitungslehrgang gibt es beim Rheinischen Fischereiverband unter Telefon 02436 469012 oder unter luettke@rhfv.de