Der Schriftzug
Der Schriftzug "Agentur für Arbeit" steht an einem Gebäude. Foto: pixabay/symbolbild

Mettmann. Die Arbeitsagenturen bleiben in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. Es gilt für persönliche Gesprächstermine jedoch die 2G-Regel.

„In den Häuern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln“, so die Arbeitsagentur. Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November, bundesweit die 2G-Regel um.

„Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein“, hieß es. Es werde empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen seien oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, würde online oder telefonisch beraten oder könnten eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.

„Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich“, so die Arbeitsagentur.

Einige Anliegen können über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch erledigt werden: www.arbeitsagentur.de.