Der Schriftzug "Agentur für Arbeit" steht an einem Gebäude. Foto: pixabay/symbolbild
Der Schriftzug "Agentur für Arbeit" steht an einem Gebäude. Foto: pixabay/symbolbild

Mettmann. Arbeitslosmeldungen müssen ab September wieder persönlich bei der Arbeitsagentur erfolgen.


Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich telefonisch oder online arbeitslos melden. Die nach dem Gesetz zwingend notwendige persönliche Arbeitslosmeldung war ausgesetzt.

Ab 1. September 2021 entfalle diese Sonderregelung. Arbeitslosmeldungen müssten dann wieder verpflichtend persönlich erfolgen, teilt die Agentur für Arbeit mit

Das heißt wiederum: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen – telefonisch oder online – arbeitslos zu melden.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Fragen beantwortet die Agentur für Arbeit Mettmann gerne unter 02104 929 310 oder der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555 00.

Andere Kundenanliegen bearbeitet die Agentur für Arbeit weiterhin auf digitalem Weg. Informationen unter: www.arbeitsagentur.de.