Kreis Mettmann. Die Anfang des Jahres in Kraft getretene Landesbauordnung macht es Hauseigentümern nun deutlich einfacher, Solaranlagen auf Dächern von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften zu installieren und Wärmepumpen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern aufzustellen.
„Insbesondere die Abstandsregelungen für Solaranlagen wurden angepasst. Konkret können Solaranlagen bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften – im Gesetz entspricht das den Gebäudeklassen 1 und 2 – nun ohne Abstand zu einer Grenzwand auf Dächern installiert werden. Es bedarf dafür keiner Genehmigung der Ausnahmeregelung seitens der Bauaufsichtsbehörde“, informiert Helena Lohneis, Klimaschutzbeauftragte des Kreises Mettmann.
Eine Grenzwand ist eine Abschlusswand, die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück steht. Für andere Gebäudeklassen ist weiterhin ein Abstand von mindestens 0,50 Meter – 1,25 Meter (je nach Brennbarkeit der Baustoffe) einzuhalten.
Die Abstandsflächen von Wärmepumpen wurden ebenfalls angepasst. Zuvor waren sie der Außenwand des Wohngebäudes zuzurechnen und lösten dementsprechend Abstandsflächen von mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück aus. Mit der Novellierung der Landesbauordnung fällt dieser Mindestabstand weg, und auch hier muss kein Antrag auf Ausnahme bei der Bauaufsichtsbehörde mehr gestellt werden.
Weitere Informationen zu Möglichkeiten zur Energieeinsparungen in Wohnhäusern und weiteren Themen gibt es unter www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann.
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