Düsseldorf. Die NRW-Landesregierung will nach den Osterferien für Schüler eine Corona-Testpflicht einführen. Das teilte das Schulministerium mit.
Wie die Testpflicht ausgestaltet wird, wird derzeit ebenso im Austausch mit anderen Ländern finalisiert wie die rechtlichen Grundlagen für die Maßnahme. „Rechtzeitig vor Schulbeginn“ will das Ministerium informieren. Nach den Osterferien sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Schulen jedenfalls zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen.
Das Schulministerium hatte bereits darüber informiert, dass es nach den Osterferien zunächst keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben wird. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen die Schulen zunächst für die Dauer von zwei Wochen in den Wechselunterricht starten.
Die Selbsttests würden in den Schulen gut angenommen und die Durchführung gelinge weitestgehend problemlos, resümiert das NRW-Schulministerium. „Um den Testanstrengungen in den Schulen im Interesse des Gesundheitsschutzes für alle noch mehr Wirkung zu verleihen, ist nunmehr eine Testpflicht vorgesehen – wie auch in anderen Bundesländern beabsichtigt.“
Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz sei, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen, heißt es aus dem Ministerium. Das solle mit einer Testpflicht sichergestellt werden.
„Wir wollen alles tun, um eine Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Osterferien zu ermöglichen und tauschen uns dazu wie angekündigt in der kommenden Woche mit den schulischen Verbänden aus“, so NRW-Bildungsministerin Yvonne Gebauer. Mit der Testpflicht wolle man eine weitere Voraussetzung dafür schaffen, dass „so viel Unterricht wie möglich in Präsenz stattfinden kann“, so Gebauer. Sie sieht NRW unter anderem bei der Einführung der weitreichenden Maskenpflicht an Schulen in einer Vorreiterrolle.