Kreis Mettmann. Der Landesbetrieb Straßenbaum beginnt auch an den Bundes- und Landesstraßen in im Kreis Mettmann mit der Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners.
Die Bekämpfung der befallenen Bäume erfolgt mit Sprühfahrzeugen, die mit Schrittgeschwindigkeit von frühmorgens bis in die Abendstunden unterwegs sind. In den zu bearbeitenden Bereichen kann es zu kurzzeitigen Sperrungen für den Verkehr kommen, die sich aber auf wenige Minuten beschränken werden.
Ab Mitte April beginnt die Raupenzeit des Eichenprozessionsspinners, einer von Juli bis September aktiven Mottenart. Die Raupen sind für den Menschen auf Grund ihrer giftigen Behaarung gefährlich. Bei Kontakt mit der Haut können starke Juckreize oder allergische Schockreaktionen auftreten. Werden Raupenhaare eingeatmet, kann es zu Entzündungen der Luftwege kommen. Bei dem angewendeten Bekämpfungsverfahren werden die befallenen Bäume großflächig besprüht.
Das aufgesprühte Mittel (Wirkstoff: Bazillus Thuringiensis) wird durch die jungen Raupen über die Nahrung aufgenommen. Für Menschen, Tiere oder Pflanzen ist dieses Mittel nicht schädlich. Damit sich das Mittel gleichmäßig auf den Bäumen verteilen kann, muss die Sprühaktion bei trockenem Wetter durchgeführt werden.
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