Kreis Mettmann. Die BUND-Kreisgruppe Mettmann hat ihre Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Planung der A 44 zurückgezogen. Das meldet der BUND am frühen Freitagmorgen.
„Der Prozess sollte im Oktober stattfinden“, schreibt der BUND in seiner Mitteilung: „Im Vorfeld hat das Bundesverwaltungsgericht nun hohe Anforderungen an die weitere Begründung der Klage gestellt – Kosten und Aufwände, die der BUND bei ungewissem Ausgang nicht tragen kann.“
Weiter heißt es in der Mitteilung: „In der Planungsphase war versprochen worden, dass am Kreuz von A 3 und A 44 die Wassermassen eines 100-jährigen Hochwasserereignisses bewältigt werden können. Gleichzeitig sind aber die Zuleitungen zu den Regenüberlaufbecken nur für ein 1-3-jähriges Hochwasserereignisses ausgelegt. Die Folge: Wassermassen können die Becken im Falle des 100-jährigen Ereignisses überhaupt nicht im vollen Umfang erreichen. Ein großer Teil des Straßenabwassers wird sich nach Schwarzbach und Anger ausbreiten. Was dann passiert konnte man dieses Jahr in Bayern deutlich sehen: eine riesige Überschwemmung.
Mit der Klage hat der BUND auf die Gefahr hingewiesen, aber weder bei Straßenbauern noch bei Gericht die Dringlichkeit für einen zeitgemäßen Überflutungsschutz aufzeigen können.Mit dem Rückzug der Klage ist die Überschwemmungsgefahr nicht beseitigt. Wir wünschen jetzt nur allen betroffenen Bürgern, dass das hundertjährige Hochwasser hier nie eintreten möge!“
- Redaktion
- Kontakt
…ist seit mehr als vier Jahrzehnten journalistisch in der Region unterwegs. Stammt aus einer Zeit, in der noch mit Schreibmaschinen gearbeitet wurde und Filme in einer Dunkelkammer entwickelt werden mussten. Macht heute Fotos mit dem „Handy“ und seit mehr als zehn Jahren auch Zeitung „online“. Und kommt aus dem Staunen über all dies nicht heraus …