Eine Pflegerin kümmert sich um eine Person in einem Krankenbett. Foto: pixabay
Eine Pflegerin kümmert sich um eine Person in einem Krankenbett. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuorientierungsgesetz (PNOG) in den Bundestag eingebracht. Noch vor den anstehenden Beratungen im Bundestag hat der Caritasverband für den Kreis Mettmann seine Bedenken gegenüber den heimischen Bundestagsabgeordneten geäußert. In den kommenden Tagen und Wochen wird es beraten.


Für zu Pflegende und deren Angehörigen sind neben dem Pflegegeld vor allem die Entlastungsleistungen und die Verhinderungspflege wichtig. Sie bieten Unterstützung im Alltag und schaffen Freiräume bei der häuslichen Pflege. Durch die geplanten Änderungen des PNOG würden diese Möglichkeiten wegfallen oder deutlich eingeschränkt. Aus Gesprächen mit Angehörigen wissen wir, wie wichtig z.B. die Tagespflege für die Angehörigen ist. Die „Auszeit“ wird dazu genutzt, wieder zu Kräften zu kommen, soziale Kontakte zu pflegen und Dinge in Ruhe erledigen zu können.

Durch die Veränderungen im Sozialraumbudget, werden viele Menschen Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Aufgaben und bei der Betreuung verlieren. Haushaltshilfen sind oft die erste Form der Unterstützung, die Menschen im Alltag in Anspruch nehmen. „Unsere Mitarbeitenden erkennen häufig früh, wenn der Unterstützungsbedarf wächst, und können Pflegefachkräfte hinzuziehen. So werden notwendige weitere Hilfen rechtzeitig auf den Weg gebracht“, so Caritasvorstand Hans-Werner Wolff. Fällt diese wichtige Schnittstelle weg, könnten Hilfebedarfe länger unentdeckt bleiben. Das erschwert nicht nur die Versorgung, sondern kann auch dazu führen, dass Menschen erst Hilfe erhalten, wenn ihre Situation bereits deutlich schwieriger geworden ist.

Die Caritas warnt davor, durch Kürzungen in der ambulanten Versorgung die Pflege im häuslichen Umfeld für die Angehörigen unzumutbar zu machen. In vielen Fällen wird dann wohl eine stationäre Aufnahme in Pflegeeinrichtungen erfolgen (müssen). „Unsere Pflegeheime in Mettmann und Heiligenhaus haben schon jetzt Wartelisten, in anderen Einrichtungen sieht es ähnlich aus. Die Pflegeversicherung müsste erheblich mehr für einen Platz im Pflegeheim ausgegeben als bei der ambulanten Versorgung. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ würde ad absurdum geführt“, so Hans-Werner Wolff.

Der Caritasverband für den Kreis Mettmann unterhält zwei stationäre Einrichtungen in Mettmann und Heiligenhaus (180 Plätze), zwei Tagespflegen in Mettmann und Ratingen (25 Plätze) sowie fünf Pflegestationen in Erkrath, Langenfeld, Ratingen, Velbert und Wülfrath die insgesamt 2.720 Personen im häuslichen Umfeld pflegen, betreuen und beraten. Mehr als 200 Menschen arbeiten in der Pflege, 21 Männer und Frauen werden in Pflegeberufen ausgebilde