Kreis Mettmann. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat über die Privatklagen gegen die Errichtung einer CO-Pipeline abgewiesen. Das teilt die Kreisverwaltung mit.
Mit seinem Urteil am Montag hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Klagen mehrerer vom Kreis Mettmann unterstützter Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung zur Errichtung und zum Betrieb der durch das Kreisgebiet verlaufenden CO-Pipeline abgewiesen. Vier Kläger aus aus Monheim und Leichlingen wandten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss.
In der mündlichen Urteilsbegründung des OVG heißt es, die Klagen seien unbegründet, der angegriffene Planfeststellungsbeschluss sei weder aufzuheben noch für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären.
Eine Revision gegen das Urteil hat das OVG nicht zugelassen. Allerdings hat Landrat Thomas Hendele bereits angekündigt, gegen die Nichtzulassung gemeinsam mit den Privatklägern Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen zu wollen.
„Wir sind natürlich maßlos enttäuscht, und wir haben auch nicht verstanden, wie sich der Senat mit unseren Sachvorträgen auseinandergesetzt hat“, meint Landrat Thomas Hendele. Mit dem Urteil sei die juristische Auseinandersetzung keineswegs zu Ende: „Wir kämpfen weiter an der Seite der Privatkläger. Wichtig ist, dass niemand befürchten muss, dass die Pipeline kurzfristig in Betrieb geht.“
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