Weihnachtsgeschenke werden Kundinnen und Kunden nicht an jedem der Adventssonntage kaufen können: Das OVG Münster hat einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi stattgeben. Foto: pixabay
Weihnachtsgeschenke werden Kundinnen und Kunden nicht an jedem der Adventssonntage kaufen können: Das OVG Münster hat einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi stattgeben. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Einzelhändler in NRW dürfen nicht an allen Sonntagen im Advent öffnen. Das Oberverwaltungsgericht hat einem Verdi-Antrag stattgegeben.

Beim NRW-Handelsverband hat man kein Verständnis für das Vorgehen der Gewerkschaft und die Entscheidung des Gerichts: „Wir sind maßlos enttäuscht und fassungslos“, äußert sich Michael Radau, Präsident des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am heutigen Vormittag dem Eilantrag der Gewerkschaft Ver.di gegen die NRW Corona-Schutz-Verordnung stattgegeben, die eine Sonntagsöffnung an den Adventssonntagen zur Entzerrung der Kundenströme vorsah.

„Was möchte Verdi aus ideologischen Gründen noch alles unternehmen,
um die Existenzgrundlage ihrer Mitglieder zu zerstören?“, so Radau
erbost. Gerade ängstlichen Kunden, die auf das Wochenende zum Einkaufen angewiesen sind, hätte die zusätzliche Sonntagsöffnung die Möglichkeit gegeben, dem hohen zu erwartenden Besucheraufkommen an den Adventssamstagen zu entgehen.

Diese Entzerrung hätte auch dem Schutz der Beschäftigten gedient, so der Handelsverband. Verkaufsoffene Sonntage im Advent hätten damit gleich in mehrfacher Weise den arg gebeutelten Handel gestützt.

„Ich frage mich, ob das OVG wirklich den Ernst der Lage erkennt, ganze Innenstädte drohen wegzubrechen. Wir sind der NRW-Landesregierung sehr dankbar, dass Sie diesen nunmehr vom OVG verworfenen Weg eingeschlagen hat. Dieses Urteil unterstreicht einmal mehr, dass wir auf allen Ebenen gesetzgeberisch tätig werden müssen, um das Thema einer gelegentlichen Sonntagsöffnung im Einzelhandel rechtssicher zu gestalten“, richtet Radau den Blick in die Zukunft.