Kreis Mettmann. In seiner Handlungsempfehlung zu Corona konkretisiert das Ministerium für Schule und Bildung NRW die zur Eindämmung von Covid-19 festgelegten Schutzmaßnahmen in den Nordrhein-Westfälischen Schulklassen im Winterhalbjahr.
„Entgegen einzelner Presseberichte, sieht das Landesgesundheitsministerium keine abweichenden Regelungen zur frühzeitigen Beendigung einer Isolation bei positivem Testergebnis von Schülern vor“, darauf weist das Kreisgesundheitsamt hin.
Gemäß Corona-Test- und Quarantäneverordnung könne demnach eine Freitestung mittels Bürgertest oder PCR-Test frühestens ab Tag 5 der Isolation erfolgen. „Ein Antigenselbsttest reicht dafür nicht aus“, so die Kreisverwaltung.
Wird keine Freitestung in Anspruch genommen, so endet die Isolation grundsätzlich nach zehn Tagen.
Weitere Information zu Corona finden Sie auf den Seiten des Schul- oder Gesundheitsministeriums NRW.
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