Kreis Mettmann. Wesentliche Teile der Coronavirus-Testverordnung des Bundes treten mit Ablauf des 28. Februar außer Kraft und werden nicht verlängert.
Dies hat zur Folge, dass alle Schnellteststellen und PCR-Testzentren ihre Zulassung verlieren und schließen werden. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Das gilt sowohl für die Probeentnahmestellen des Kreises als auch für alle privat betriebenen Teststellen.
Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine PCR-Testung erforderlich ist, obliegt ab dem 1. März grundsätzlich den niedergelassenen Ärzten.
Die PCR-Teststelle des Kreises in Haan ist noch bis zum 17. Februar, montags bis freitags von 8.30 bis 16.30 Uhr geöffnet. Die Teststellen des Kreises in Langenfeld, Velbert und Ratingen öffnen noch bis zum 19. Februar täglich von 8.30 bis 16.30 Uhr.
Besonderheit: An Weiberfastnacht (16. Februar) sind nur die PCR-Teststellen des Kreises in Langenfeld und Ratingen von 8.30 bis 13 Uhr geöffnet. Die Teststellen in Haan und Velbert sind an diesem Tag geschlossen.
Die privat betriebenen (Schnell-)Teststellen wurden frühzeitig über das Ablaufdatum ihrer Zulassung informiert. Es wird erwartet, dass auch diese Teststellen nach und nach bis zum Monatsende den Betrieb einstellen.
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