Kreis Mettmann. Eine Gruppe von 16 im Kreis Mettmann lebenden Flüchtlingen hat als Höhepunkt ihrer Rechtskunde-Seminare beim Caritasverband das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besucht.
So wurde für die Kursteilnehmenden das Grundgesetz sprichwörtlich greifbar. Nach dem Passieren einer kleinen Sicherheitsschleuse stand allen Beteiligten das hohe Gericht mit seinen Aufgabenbereichen offen, was die Teilnehmer außerordentlich beeindruckte. Eine engagierte Mitarbeiterin der Presseabteilung des BVerfG informierte engagiert und war offen für viele Fragen. Nachhaltigen Eindruck machte auf die Geflüchteten sowohl der Kontakt mit den Mitarbeitern der Justiz während der Kurse als auch die Freiheit und Offenheit, die ihnen im BVerfG entgegengebracht wurde.
Der Fachdienst für Integration und Migration (FIM) des Caritasverbands hatte die 20-stündigen Rechtskunde-Kurse mit Unterstützung des Integrationsministeriums und des Justizministeriums während der vergangenen beiden Jahre angeboten und dabei rund 90 Interessenten erreicht.
Themen der Kurse waren unter anderem die Grundrechte in der Verfassung: Gleichstellung der Geschlechter, Menschenwürde und -rechte, die Gewaltenteilung und das Wahlrecht. Außerdem thematisiert wurden Grundlagen von Straf-, Zivil- und Arbeitsrecht. „Wir erwarten von allen, die zu uns kommen, dass sie unsere demokratischen Grundrechte und die sich daraus ableitenden Werte kennen und respektieren“, erläutert FIM-Leiter Martin Sahler. Mit dem Kursangebot bestehe die Möglichkeit, unsere Rechte und Pflichten zum Zusammenleben in der Gesellschaft frühzeitig und nachdrücklich zu vermitteln. So unter anderem der Besuch eines örtlichen Amtsgerichts Teil des „Lehrplans“.
Mit Unterstützung von Sprach- und Integrationslotsen, die dabei halfen, Sprachbarrieren zu überwinden, hatte die Caritas die Kurse in Ratingen, Mettmann, Haan und Erkrath durchgeführt. Dank der Übersetzungstätigkeit konnten die Dozentinnen – Richterinnen und Rechtsanwältinnen – komplizierte Themen vermitteln, etwa: unser Wahlsystem, das Gewaltmonopol des Staates und den Aufbau der parlamentarischen Gremien. „Verwunderlich ist es eigentlich nicht, dass sich die Kursteilnehmer in ihren Heimatländern kaum dafür interessieren würden: ihre eigene Verfassung zu verstehen, lohnt nicht, da die Inhalte nicht umgesetzt werden“, urteilte etwa ein syrischer Kursabsolvent.
Rechtsanwältin Derya Er, eine der Dozentinnen, unterstreicht: „Mit dem Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge haben wir einen Nerv getroffen.“ Ähnlich äußerte sich Caritas-Mitarbeiter Osama Abdel Aleem, der selbst aus dem arabischen Kulturraum stammt und das Angebot organisiert hatte. Er staunte darüber, dass alle ein ungewöhnlich hohes Interesse an der langen Fahrt nach Karlsruhe gezeigt hätten. „Beim Bundesverfassungsgericht agierten sie neugierig und diskussionsfreudig. Die grundliegende Herausforderung ist, ihnen bewusst zu machen, dass die deutsche Demokratie nicht nur auf dem Papier steht – wie etwa in einigen der Herkunftsländer – sondern tatsächlich Grundlage unseres Zusammenlebens ist.“
Die Richter und Anwälte, welche die Kurse ehrenamtlich durchgeführt hatten, zeigten sich ebenfalls erfreut über das hohe Interesse Geflüchteter, Grundgesetz und demokratische Grundlagen von Expertinnen nahegebracht zu bekommen.
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