Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild
Banknoten und Geldmünzen liegen auf einem Tisch. Foto: pixabay/symbolbild

Kreis Mettmann. Die kommunalen Verwaltungen im Kreis müssen alles tun, damit das Wohngeld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt, fordert der DGB Kreisverband Mettmann.

„Wir brauchen mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben“, so der stellv. Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Mettmann Dirk Sondermann.

Durch die Reform sollen Rentner, Geringverdiener und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. Der DGB fordert die Kommunen im Kreis auf, offensiv potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Verbände, Kirchen und Gewerkschaften als Multiplikatoren einbezogen werden. Die Gewerkschaften werden in ihrer Mitgliedschaft für das erweiterte Wohngeld werben, damit Beschäftigte mit geringen Einkommen ihre Wohnkosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können.

Die Behörden stehen vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen vier Wochen und 10 Monaten. „Die Menschen brauchen das Geld jetzt. Das geht nur mit mehr Personal in den Wohngeldstellen, damit die Anträge schnell bearbeitet werden können. Schon heute sind viele Wohngeldstellen unterbesetzt. Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird“, so Sondermann weiter.

Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte bundesweit von aktuell 600.000 auf etwa zwei Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Reform werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird voraussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen. Sie gilt jedoch rückwirkend.

„Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“, fordert Sondermann abschließend.