Der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer. Foto: Mathias Kehren
Der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer. Foto: Mathias Kehren

Kreis Mettmann. Der 14. Jugendlandtag findet vom 7. bis 9. November im Landtag statt. Dabei erleben die Jugendlichen die Arbeit der 195 Abgeordneten des Landtags und diskutieren aktuelle Themen der Landespolitik.


Jedes Mitglied des Landtags kann einen jungen Menschen aus seinem Wahlkreis einladen. Der örtliche Landtagsabgeordnete Martin Sträßer bietet deshalb jungen Menschen aus Velbert, Wülfrath und Mettmann an, für diese drei Tage seinen Platz im Parlament einzunehmen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zwischen 16 und 20 Jahre alt sein und dürfen bisher noch an keinem Jugendlandtag teilgenommen haben. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie eine Fahrtkostenpauschale übernimmt der Landtag.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende oder junge Berufstätige direkt bei dem örtlichen Landtagsabgeordneten Martin Sträßer unter martin.straesser@landtag.nrw.de.

Eine Bewerbung muss folgende Informationen enthalten: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geschlechtsidentität, Telefonnummer, Handynummer, E-Mail-Adresse. Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren werden ebenfalls die Kontaktdaten der Eltern benötigt. Bewerbungsschluss ist der 31. August.

Weitere Informationen gibt es beim Sachbereich „Schulprogramme, Jugendlandtag“ des Landtags Nordrhein-Westfalen: jugendparlament@landtag.nrw.de; 0211 884 2450.

Politische Bildung für junge Menschen

Der Jugendlandtag ist ein Format der politischen Bildung des Landtags Nordrhein-Westfalen und wird seit 2008 angeboten. Die jungen Menschen übernehmen die Rolle der Abgeordneten und erleben den parlamentarischen Alltag mit Fraktionssitzungen, Ausschusssitzungen und Expertenanhörungen.

Höhepunkt ist die Plenarsitzung. In den vergangenen Jahren debattierten die jungen Abgeordneten zum Beispiel über die Themen „Politische Bildung fördern“ oder „Ausbildungsberufe attraktiver machen und Fachkräftemangel in NRW lösen“. Die Beschlüsse der Jung-Parlamentarierinnen und -Parlamentarier werden im Anschluss an den ‚echten‘ Hauptausschuss des Landtags übermittelt.