Im Haushalt gibt es Möglichkeiten, um Strom zu sparen. Foto: pixabay
Im Haushalt gibt es Möglichkeiten, um Strom zu sparen. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Die Förderungen bei Energieberatungen sind erhöht worden. Darauf weist der Kreis Mettmann als Mitglied des landesweiten Netzwerks „Altbauneu“ hin.


Die „Energieberatung für Wohngebäude“, das neutrale Beratungsangebot des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für sanierungswillige Hausbesitzer, wird höher gefördert. „Vielen Gebäudeeigentümern ist noch nicht bekannt, dass die Förderung dieser Energieberatung von bisher 60 auf 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars angehoben wurde“, erklärt Peter Wobbe-von Twickel, Energieexperte des Kreises Mettmann.

Dabei ist der Höchstsatz des Zuschusses mit 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und mit 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten gedeckelt.

Der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil leisten, der „in den meisten Fällen jedoch sehr gering ausfällt“, so der Kreis Mettmann. Der Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird direkt an den Energieberater gezahlt. Dieser ist verpflichtet, nur sein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.

„Sanierungsfahrplan“ zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz

Eine umfassende Bestandsaufnahme des energetischen Zustands des Gebäudes ist der Ausgangspunkt, um das Eigenheim auf einen zukunftsfähigen Energiestandard zu bringen. Darauf aufbauend bietet das Beratungsangebot sowohl Infos für eine Komplettsanierung, als auch für den sogenannten „individuellen Sanierungsfahrplan“. Dieser enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn die energetische Modernisierung peu à peu erfolgen soll.

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument und präsentiert die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich. Wobbe-von Twickel weiter: „So kann das Haus über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden. Darüber hinaus kann man bei der Umsetzung dieses Sanierungsfahrplans, im Rahmen der normalen „Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG), noch eine zusätzliche Förderung für seine Investition in Höhe von fünf Prozent bekommen. Das rechnet sich!“

Bei der Energieberatung wird auch darauf hingewiesen, welche Fördermittel beantragt werden können. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammengefasst.

Weitere Informationen und Kontaktdaten von antragsberechtigten Energieberatern (die Berater müssen „Energieeffizienz-Experten“ laut BAFA sein), gibt es online unter: www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann.