Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild

Erkrath. Der Fachbereich Jugend der Stadt Erkrath stellt derzeit eine Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 zusammen.

Hierfür werden sowohl mehrere Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen für das gemeinsame Schöffengericht beim Amtsgericht Mettmann gesucht, als auch weitere Jugendhauptschöffen für die Jugendkammer am Landgericht Wuppertal. Die gesuchten Personen sollten durch Studium, Aus- oder Fortbildung über eine erzieherische Befähigung verfügen und in der Jugenderziehung bereits erste Erfahrung gesammelt haben. Aus der Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss anschließend die Kandidatinnen und Kandidaten für das verantwortungsvolle Ehrenamt.

Bewerberinnen oder Bewerber für dieses Amt müssen neben der erzieherischen Befähigung über die deutsche Staatsangehörigkeit sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Die gesuchten Personen aus Erkrath müssen zudem auch hier ihren Erstwohnsitz haben und zum Amtsantritt am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wer bereits ehrenamtlich in diesem Amt tätig war, darf sich für eine weitere Amtsperiode bewerben. Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, gegen die aktuell strafrechtlich ermittelt wird oder die in der Vergangenheit bereits zu Haftstrafen von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Auch aktive Religionsdienende, Beschäftigte der Justizbehörden, der Polizei sowie Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer dürfen sich nicht für die Jugendschöffenwahl aufstellen lassen.

Interessierte Erkratherinnen und Erkrather können sich noch bis spätestens 31. März 2023 per Mail an [email protected] für das Amt bewerben. Das entsprechende Bewerbungsformular ist auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/schoeffen abrufbar. Telefonische Rückfragen sind unter 0211 2407 5126 möglich. Weitere Informationen zu den Anforderungen und der Ausübung des Ehrenamtes gibt es unter www.schoeffenwahl2023.de.