Erkrath. Am 23. Februar findet deutschlandweit die Bundestagswahl statt. Auch in Erkrath sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr die Wahllokale geöffnet.
Gewählt werden kann in dem Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben und in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist – ausgenommen man besitzt einen Wahlschein. Zur Stimmabgabe sollen die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiger Lichtbildausweis mitgeführt werden.
Wer lieber im Vorfeld seine Stimme abgeben möchte, kann dies noch bis spätestens Freitag, 21. Februar, ab 15 Uhr, tun, indem ein Antrag auf Briefwahl gestellt oder die Briefwahl direkt im Briefwahlbüro im großen Sitzungssaal des Rathauses durchgeführt wird. Das Briefwahlbüro hat montags bis samstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie montags, dienstags, mittwochs und freitags von 13 bis 16 Uhr geöffnet – am Donnerstagnachmittag sogar bis 18 Uhr. Am Freitag vor der Wahl ist das Briefwahlbüro durchgehend von 8 bis 15 Uhr erreichbar.
Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahl noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich. Hierfür sollten sich Wählerinnen und Wähler mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen, entweder telefonisch unter 0211 2407-3219 oder per Mail an wahlen@erkrath.de. Um gewertet werden zu können, müssen die Wahlbriefe am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein.